Änderung des Gesundheitsberufegesetzes

Augenoptikermeister benötigen in der Schweiz Zusatzqualifikationen

Seit 1. April 2020 gilt der Beruf der Optometristinnen und Optometristen in der Schweiz als Gesundheitsberuf. Dadurch ändert sich auch die Kategorisierung der Augenoptikermeisterinnen und -meister, die in der Schweiz arbeiten wollen. Wir geben Ihnen einen Überblick und erklären Ihnen, welche Zusatzqualifikationen nötig sind.
Gesetzesänderung
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Die Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) in der Schweiz, gliedert den Beruf des Optometristen seit dem 01. April 2020 als Gesundheitsberuf ein. Die Optometristinnen und Optometristen erhalten dadurch mehr Kompetenz und  Verantwortung, das ist schon länger bekannt.  Eine weitere Folge der Gesetzesänderung ist allerdings weniger bekannt: Seitdem gibt es in der Schweiz nur noch die Berufsbilder der Augenoptikergesellinnen und Optometristen. Der Augenoptikermeister entfällt und muss einem der beiden Berufsbilder zugeordnet werden. Für Augenoptikermeisterinnen und -meister, die in Zukunft in der Schweiz beruflich tätig werden wollen, bedeutet das, sie werden zuerst als Gesellin bzw. Geselle eingestuft. Sie müssen dann eine Berufsausübungsbewilligung als Optometristen beantragen. Dies ist über das Formular des Schweizerischen Roten Kreuzes möglich. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass der vorhandene Abschluss aus dem Herkunftsland zu den selben Berufsrechten führen muss, wie in der Schweiz. Da Deutschland die Berufsrichtung Optometrist nicht gesetzlich regelt ist, werden alle Anträge unserer Recherche zufolge im ersten Schritt als nicht gleichwertig erklärt. Doch die Schweiz bietet Ausgleichmaßnahmen an, die der Augenoptikermeister absolvieren kann. Nachdem die Augenoptikermeisterin die Gleichwertigkeit erlangt hat, kann sie im Kanton, in dem sie arbeitet, eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und als Optometrist arbeiten.

Für Interessierte haben wir hier die beiden Links zu den entsprechenden Seiten:

Schweizer Rotes Kreuz

Ausgleichsmaßnahmen SRK