Einigung im Streit um Warnhinweis
Im Streit um den Warnhinweis für Gleitsichtbrillen aus dem Internet haben sich der Omni-Channel-Optiker Mister Spex und der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) außergerichtlich geeinigt. Das meldete der ZVA in seinem monatlichen Report.
Danach muss Mister Spex auf der Website seines Onlineshops Kunden noch umfassender über eventuelle Gefahren beim Kauf von Gleitsichtbrillen aufklären. Des Weiteren nimmt der ZVA seine ursprüngliche Klage zurück und jede Partei übernimmt ihre eigenen Prozesskosten.
Die Einigung betrifft die Gleitsichtbrillen, die Kunden bei Mister Spex ohne Interaktion mit einem Partneroptiker oder einem der unternehmenseigenen Stores erwerben. Werden keine individuellen Daten des Kunden erhoben (Pupillendistanz, Hornhautscheitelabstand, Fassungsvorneigung und individuelle Einschleifhöhe), gilt beim Kauf von Gleitsichtbrillen die Informationspflicht und es ist über die Gefahren derartiger Brillen für die Nutzung im Straßenverkehr im Verlauf des Kaufprozesses aufzuklären.
Eine Äußerung zu dieser Einigung steht seitens Mister Spex noch aus, der ZVA wollte dazu auf Nachfrage nichts mehr sagen. Es darf wohl vermutet werden, dass auch Mister Spex keine weiteren Verlautbarungen kundtut. Auch auf der Website ist der früher diskutierte Warnhinweis zumindest auf Anhieb nicht zu finden, die allgemeinen Informationen zu Gleitsichtbrillen, die den Kunden immerhin dort vor der Auswahl angeboten werden, machen nicht den Eindruck einer Warnung. Aber immerhin, ein Abschnitt macht darauf aufmerksam, dass der Gleitsichtkunde besser einen Augenoptiker aufsuchen sollte; zu finden gleich unter der immensen Fassungsauswahl unter der Überschrift "Gleitsichtbrillen online kaufen – hohe Qualität und Top-Service".