AKTUELL
DOZ
10 | 2017
20
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundes
ausschuss (GBA) bezüglich der beschlossenen Hilfsmittelrichtlinie um ergänzende
Stellungnahme gebeten. In der Hilfsmittelrichtlinie werden die Versorgungsdetails
entsprechend den Vorgaben des Heil und Hilfsmittelversorgungsstärkungs
gesetzes (HHVG) geregelt, das der Deutsche Bundestag am 16. Februar 2017
verabschiedet hat. In ihrer am 20. Juli beschlossenen Fassung sieht die Richtlinie
vor, dass künftig nahezu immer eine augenärztliche Verordnung erforderlich ist,
um eine Sehhilfe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu
erhalten.
Die DOZ hat in den vergangenen Mo-
naten ausführlich über die Änderungen
berichtet, die das neue HHVG mit sich
bringen würde. Erst in der Septemberaus-
gabe konnten Sie lesen, dass mit dem Be-
schluss des G-BA eine zweimonatige Frist
einsetzte, in der das BMG die Richtlinie
prüfen und gegebenenfalls beanstanden
kann. Im Rahmen dieser aufsichtsrecht-
lichen Prüfung forderte das Ministerium
dann im August in fünf Punkten ergän-
zende Auskünfte vom G-BA ein. Das Mi-
nisterium stellt dabei Fragen, die dem
Geschäftsführer des Zentralverbandes der
Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
gefallen dürften: „Im Grunde greifen sie
die Themen unserer Stellungnahme zur
Hilfsmittelrichtlinie auf, auf die es auch in
der Begründung des G-BA zum Beschluss
der Richtlinie keine befriedigenden Ant-
worten gab“, erklärt Dr. Jan Wetzel. Bis
diese Auskünfte durch den G-BA erteilt
werden und beim Ministerium eingehen,
ist die zweimonatige Beanstandungsfrist
unterbrochen.
Inkrafttreten der Richtlinie
verzögert sich.
Mit dem ursprünglich vorgesehenen In-
krafttreten der Hilfsmittelrichtlinie Ende
September / Anfang Oktober ist kaum zu
rechnen. Bis auf Weiteres gelten damit
die vom ZVA herausgegebenen Empfeh-
lungen zur praktischen Umsetzung des
HHVG, die Innungsmitglieder im Mitglie-
derbereich auf
www.zva.deherunterladen
können. Grundsätzlich gilt:
Wenn ein anspruchsberechtigter
Kunde nach dem Inkrafttreten des HHVG
HHVG und Hilfsmittelrichtlinie:
Gesundheitsministerium sieht
Erläuterungsbedarf
Das Schreiben des Ge-
sundheitsministeriums
fordert in fünf Punkten
ergänzende Auskünfte
vom B-GA ein.