Selbst die Nackenbeschwerden waren verschwunden

Fallbericht: Kompensation einer Heterophorie durch Kopfzwangshaltung

Welchen Beitrag kann eine Vivior-Messung zur Versorgung mit personalisierten Arbeitsplatzbrillen leisten? Bei dem Fallbeispiel, das DOZ-Autor Julien Fourmont hier vorstellt, lag der Verdacht nahe, dass mit den bislang getragenen Brillen durch eine erhöhte Kopfhaltung ein Höhenprisma induziert wurde, das die eigentlich vorhandene Heterophorie der Kundin korrigierte. Eine Neuvermessung zeitigte markante Unterschiede und eine deutlich entspanntere Gesamtverfassung.
verspannter-Nacken-Kopffehlhaltung
© Adobe Stock / contrastwerkstatt

Erstveröffentlichung in der DOZ 02/23.

Als Augenoptiker oder Optometristin ist es unsere Aufgabe, visuell bedingte Beschwerden wenn möglich aufzudecken und zu korrigieren. Durch das reine Abhaken verschiedener Checklisten ist dies nicht immer möglich. Der folgende Fallbericht zeigt beispielhaft, wie eine unspezifische Problemstellung durch bekannte Korrektionsmethoden zu einer Verbesserung des Alltags von Kundinnen und Kunden führen kann.

Im Rahmen einer Masterarbeit „Kundenzufriedenheit bezüglich personalisierter Arbeitsplatzgläser unter Berücksichtigung des Arbeitsplatzes bestimmt mit verschiedenen Messmethoden“, wurden 20 Probandinnen mit je zwei personalisierten Arbeitsplatzbrillen versorgt. Eine der beiden Brillen wurde durch Angaben der Probanden bezüglich der weitesten Sehentfernung und der Addition personalisiert und die andere durch Angaben aus einer durchgeführten Vivior-Messung.

Vivior-Monitor 

Der Visual Behavior Monitor Mark III+, besser bekannt als Vivior-Monitor, ist ein Medizinprodukt, das zur Erfassung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsgegebenheiten eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um ein circa fünf Zentimeter großes Gerät, das am Brillenbügel montiert wird und mittels integrierten Distanzlasern, Bewegungs-, Lage- und Lichtsensoren die Kopf- und Körperhaltung, die Sehdistanzen und die Beleuchtungsstärke verschiedener Wellenlängen während der Tragezeit bestimmt. Nach einer Tragedauer von 36 Stunden kann dann die Augenoptikerin eine Auswertung der durch Vivior aufbereiteten Daten vornehmen. Da im Vivior-Monitor keine Kamera, kein GPS und auch kein Mikrofon eingebaut sind, ist er datenschutzrechtlich unbedenklich. [1]

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