Registrierung im Geldwäscheportal für Betriebe mit Schmuckverkauf
Zum Hilfssheriff fühlen sich die wenigsten berufen
Die zum 1. Januar dieses Jahres eingeführte Registrierungspflicht im Geldwäsche-Portal „GoAML Web“ ist derzeit ohnehin nur für einen kleineren Teil der Augenoptikbetriebe relevant: für diejenigen mit angeschlossener Schmuckabteilung oder eigenem Juweliergeschäft. Doch obwohl diesen „geldwäscherechtlich Verpflichteten“ (theoretisch) hohe Bußgelder drohen, wenn sie sich nicht anmelden, tun die meisten offenbar genau das: nichts. Eine Mini-Umfrage der DOZ förderte jedenfalls keinen einzigen Portal-Newbie zutage …
© shutterstock / J.M. Image Factory
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