Zu geringer Nutzen, zu viele Nebenwirkungen

Ärzte: Cannabis als Glaukom-Primärtherapie nicht sinnvoll

Seit 1. April ist der Cannabis-Konsum teilweise entkriminalisiert. Natürlich haben Gegner und Freunde der Legalisierung, Politik und Polizei, Mediziner und Medien anschließend genau beobachtet und kommentiert, welche gesellschaftlichen Veränderungen das Gesetz auslöst. Die DOZ zeichnet die Diskussion speziell um medizinisches Cannabis hier anhand repräsentativer Medienkommentare nach und spricht dann mit Glaukom-Spezialist Dr. Marc Mackert (auch) darüber, warum Augenoptiker die Frage nach Cannabis-Konsum in ihren Anamnesebogen aufnehmen sollten.
Ärzte halten Cannabis als Glaukom-Primärtherapie nicht für sinnvoll
© Adobe Stock / starush

Erstveröffentlicht in der DOZ 10I24

Die (teilweise) Entkriminalisierung von Cannabis durch den Deutschen Bundestag hatte einen unerwarteten Verlierer: die Branche der Safe- und Panzerschrank-Anbieter. Denn Apotheker müssen medizinisches Cannabis, das in Deutschland bereits seit 2017 gegen Rezept erhältlich ist, seit April nicht mehr im Tresor aufbewahren. „Mit der Legalisierung für den Freizeitgebrauch geht einher, dass aus ihnen reguläre verschreibungspflichtige Medikamente werden, die nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen“, erklärt das Handelsblatt seinen Leserinnen und Lesern gleich am 3. April. Auch der bürokratische Aufwand falle weg, zitiert die Wirtschaftszeitung den Vorsitzenden des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis: „Wir müssen nicht mehr jeden Rezeptdurchschlag drei Jahre lang aufbewahren und nicht mehr über jedes abgegebene Gramm genau Buch führen.“

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