Corona: Neuregelung von Kurzarbeitergeld
Bundestag und Bundesrat haben am vergangenen Freitag aufgrund der Corona-Krise eine Neuregelung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Reform soll vor allem Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Krisensituation „unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Mit der Novelle ist es der Bundesregierung erlaubt, bis Ende 2021 ohne die Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen. Sie sieht vor, Unternehmen Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des Gehalts) bereits dann zu genehmigen, wenn zehn Prozent der Fachkräfte von Arbeitsausfall betroffen sind - zuvor musste es mindestens ein Drittel der Belegschaft sein. Zudem kann der Zuschuss auch an Leiharbeiter ausgezahlt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern bei der Beanspruchung vollständig erstattet. Mit den Maßnahmen will die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtern, Betriebe unterstützen und Entlassungen von Fachkräften vermeiden.
Wie der SPD-Politiker Heil mitteilte, treten die neuen Kurzarbeitergelder rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch nachträglich ausgezahlt. „Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können“, so Heil. Neben der Gesundheit der Bevölkerung müsse die Regierung auch ihre Arbeitsplätze sichern. „Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner“. Allerdings bat der Minister heute Morgen im ARD-Morgenmagazin auch „um etwas Geduld“, es könne aufgrund der hohen Nachfrage ein paar Tage dauern, bis das Geld fließt.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.