HHVG – der Beschluss
Die Brille auf Rezept, aber nur beim Augenarzt.
© Heike Skamper
Der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin hat am 20. Juli 2017 die neue Hilfsmittelrichtlinie beschlossen. Die Regelung sieht vor, dass die Augenoptiker weder die Erst- noch die Folgeversorgungen bei Kunden feststellen dürfen, wenn diese mit der Krankenkasse abrechnen möchten.
Zurzeit liegt der Beschluss beim Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) trat am 11. April 2017 in Kraft. Die Krankenkassen müssen demnach wieder mehr Geld für Sehhilfen lockermachen.
Hier finden Sie den ausführlichen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL): Sehhilfen für Erwachsene und die tragenden Gründe.