Sofortprogramm der Bundesregierung beschlossen
Mit dem heutigen Tag hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm für Unternehmen verkündet. Damit gibt Deutschland das Prinzip der schwarzen Null auf und nimmt eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise in Kauf. Von wesentlichen Punkten des Sofortprogramms können Augenoptiker profitieren.
Die wesentlichen Unterstützungsmaßnahmen, von denen augenoptische Betriebe und ihre Mitarbeiter profitieren können, sind:
- Kleine Unternehmen (bis zu 10 Mitarbeiter) sowie Solo-Selbstständige sollen über drei Monate hinweg direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen.
- Ein Sonderkreditprogramm der KfW in unbegrenzter Höhe sowie ein Programm für Liquiditätshilfen in Höhe von 100 Milliarden Euro wurde aufgelegt.
- Wenn Mieter ihre Mietzahlungen aufgrund der Corona-Krise nicht nachkommen können, darf ihnen nicht gekündigt werden.
- Die Bedingungen zur Kurzarbeit wurden vereinfacht, um Mitarbeiter auch in Krisenzeiten halten zu können.
- Das Insolvenzrecht wurde gelockert.
Eine erste Einschätzung des Sofortprogramms liegt schon jetzt von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), vor. Er begrüßt das Paket „als notwendig, sachgerecht und angemessen“, kritisiert aber: „Erwartet hätten wir gleichwohl weitere steuerliche Entlastungsschritte, wie die Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlung sowie die Möglichkeit, auf Antrag die Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich erstellen zu müssen… Auch die Frage der Anwendbarkeit von Kurzarbeitergeld für Azubis muss rasch geklärt werden.“ – Die DOZ wird weiter berichten!