ZVA: Kritik an den zu niedrigen Festbeträgen von Sehhilfen
ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel sprach bei der jüngsten Anhörung im Gesundheitsausschuss über die zu niedrig angesetzten Festbeiträgen beim Leistungsanspruch auf Sehhilfen.
ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel sprach bei der jüngsten Anhörung im Gesundheitsausschuss über die zu niedrig angesetzten Festbeiträgen beim Leistungsanspruch auf Sehhilfen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bezüglich der beschlossenen Hilfsmittelrichtlinie um ergänzende Stellungnahme gebeten. Nach dem Beschluss des G-BA setzte eine zweimonatige Frist ein, in der das BMG die Richtlinie prüfen und gegebenenfalls beanstanden kann. Im Rahmen dieser aufsichtsrechtlichen Prüfung hat das Ministerium nun in fünf Punkten ergänzende Auskünfte vom G-BA eingefordert.
Hier finden Sie den ausführlichen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL): Sehhilfen für Erwachsene und die tragenden Gründe.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat sich kritisch zur neuen Hilfsmittelrichtlinie geäußert. Diese Richtlinie wurde am gestrigen Donnerstag, den 20. Juli, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen. Die Entscheidung fiel hierbei zu Ungunsten der Augenoptiker, aber auch der anspruchsberechtigten gesetzlichen Versicherten aus. Sie werden künftig gezwungen, für Sehhilfen zu Lasten der Krankenkasse pauschal den Augenarzt aufzusuchen.
Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin das beschlossen, was viele befürchtet hatten und mindestens so viele kaum glauben konnten: Im Zuge des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) musste auch eine neue Hilfsmittelrichtlinie her, die das Prozedere quasi regelt. Und die wurde heute einheitlich mit der Regelung angenommen, dass die Augenoptiker weder die Erst- noch die Folgeversorgungen bei Kunden feststellen dürfen, wenn sie mit der Krankenkasse abrechnen möchten.
Die Entstehung, die Umsetzung und die weitere Entwicklung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) werfen weiter Fragen auf. Das Wort-Ungetüm verbreitet seit einigen Wochen in seiner abgekürzten Form HHVG Angst und Schrecken in der Branche. Die DOZ untersucht die Probleme, die „Freunde und Feinde“ des HHVG. Ordnet die Informationen zu ordnen und wagt einen Ausblick.
Eine Sehhilfe benötigen mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland. Doch die Krankenkassen zahlen in den seltensten Fällen: Am 16. Februar wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet, nach dem die Kassen künftig wieder vermehrt in bestimmten Fällen Zuschüsse für Sehhilfen leisten. Da im HHVG viele Versorgungsdetails unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur Nachbesserung auf.
Ein Schmetterling landet auf einer Blume. Die Kamera ist ganz nah dran. In Zeitlupe werden die Flügelschläge gezeigt. So beginnt die ZDF-Sendung „Sonntags“ vom 2. April 2017. Hintergrund ist das Thema Auge und Sehen. In unterschiedlichen Beiträgen wird erklärt, wie das Auge hilft, die Welt zu erkennen. Auch das Thema "Sehen im Straßenverkehr" beziehungsweise der Sehtest für Senioren wird behandelt. Alles moderiert – wie passend – von der Brillenträgerin des Jahres 2016.
Am Donnerstag, den 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) verabschiedet: Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit oder einem Astigmatismus ab vier Dioptrien erhalten künftig eine Sehhilfe auf Rezept. Viele Fragen sind aber derzeit noch ungeklärt.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen zukünftig wieder eine Erstattung für Sehhilfen über den bislang gültigen Ausnahmegelungen für Versicherte ab 18 Jahren. Das hat der Deutsche Bundestag heute am 16. Februar 2017 so beschlossen. Damit findet die Erstattungsregel, die seit 2004 Bestand hat, ein Ende. Welche Folgen diese Entscheidung für die Augenoptik und insbesondere die Augenoptiker hat, muss abgewartet werden.