Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat sich kritisch zur neuen Hilfsmittelrichtlinie geäußert. Diese Richtlinie wurde am gestrigen Donnerstag, den 20. Juli, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen. Die Entscheidung fiel hierbei zu Ungunsten der Augenoptiker, aber auch der anspruchsberechtigten gesetzlichen Versicherten aus. Sie werden künftig gezwungen, für Sehhilfen zu Lasten der Krankenkasse pauschal den Augenarzt aufzusuchen.