HHVG – der Beschluss
![Die Brille auf Rezept, aber nur beim Augenarzt. Frau](/sites/default/files/2017-08/hskamper-hhvg-30.jpg)
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. Menschen mit Sehschwäche haben wieder Anspruch auf einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Sehhilfe. Doch die Euphorie bleibt aus. Die DOZ fragt nach...
Jüngst wurde vom Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet. Ein wichtiger Punkt: Ab einer Sehschwäche von sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien übernehmen gesetzliche Krankenkassen zukünftig die Kosten für die Sehhilfen. Diese Änderung bewegt natürlich die Branche. So äußerte sich nun Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH, über die Neuregelung.