Vorschlag der Kommission Straßengüterverkehr

Augenoptiker sollen Sehtests bei Lkw-Fahrern übernehmen

Die Expertenkommission Straßengüterverkehr hat Vorschläge zur Entbürokratisierung vorgelegt. Eine der Maßnahmen sieht vor, Augenoptikerinnen und Augenoptiker mehr Kompetenzen zu übertragen und sie, neben Augenärzten, bei Berufskraftfahrern den Sehtest durchführen zu lassen. Das Verkehrsministerium will den Vorschlag nun prüfen, da „nur ein Teil der Augenoptiker ausreichend qualifiziert ist“, heißt es.
Kommission Straßengüterverkehr Abschlussbericht

Im Abschlussbericht sind 24 Vorschläge zur Entbürokratisierung der Logistik-Branche enthalten. Die vierte Maßnahme betrifft Augenoptikerinnen und Augenoptiker.

© Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Die Logistik-Branche hat es schwer: Ihre Lkw stehen auf verstopften Autobahnen im Stau, ihren Betrieben fehlt das fahrende Personal und die Bürger murren, wenn die gewünschten Waren nicht just-in-time im Regal bereitliegen. Doch offenbar können auch Augenoptikerinnen dazu beitragen, den Transportunternehmen das (Über-)Leben leichter zu machen – das konstatiert zumindest die Expertenkommission Straßengüterverkehr, die am 31. Juli ihren Abschlussbericht an Verkehrsminister Volker Wissing übergab. Darin sind 24 Vorschläge zur Entbürokratisierung enthalten. „Spielräume zur Einbindung von Augenoptikern in den sog. Sehtest prüfen“ ist die als vierte genannte Maßnahme. Denn Berufskraftfahrerinnen und -fahrer müssen aktuell „für die Erteilung oder Verlängerung der Lkw-Fahrerlaubnis“ zwingend einen Augenarzt oder vergleichbar qualifizierten Arzt (z.B. auch Arbeits- oder Betriebsmediziner) aufsuchen.

Nur 14 Prozent verfügt über nötige Geräteausstattung

Das Verkehrsministerium will nun (erneut) prüfen, ob „die Untersuchung des Sehvermögens auch durch Augenoptiker durchgeführt werden kann […], sofern die gleichen Untersuchungsstandards mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden können“. Demnach habe die Kommission festgestellt, „dass derzeit nur ein Teil der Augenoptiker ausreichend für die Durchführung des Sehtests (der streng genommen kein Test, sondern ein umfangreiches Gutachten ist; Anm. d. Red.) qualifiziert ist und nur ein sehr kleiner Teil der Betriebe (14 Prozent) über die erforderliche Geräteausstattung verfügt“.

Der Abschlussbericht kann hier eingesehen werden.