Ausbildungsprämie beschlossen: Wer bekommt wie viel?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die trotz eigener Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise weiter ausbilden, erhalten von der Bundesregierung einen finanziellen Zuschuss. Das hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 verkündet. Welche Ausbildungsbetriebe antragsberechtigt sind und mit welchem Prämienbetrag diese rechnen können, lesen Sie hier.
"Setzen Sie wo immer möglich und trotz schwieriger Rahmenbedingungen Ihr Engagement für die Ausbildung fort, schaffen Sie Ausbildungsplätze und nutzen Sie dafür auch die von Bund und Ländern in historischen Dimensionen bereitgestellten Hilfsprogramme", hieß es jüngst von Seiten der Politiker. Man befürchte, dass viele Unternehmen in Zeiten von Corona ihre Ausbildungsaktivitäten einstellen oder reduzieren könnten, wo die Ausbildung doch „ein großer Schatz“ sei, so Bundespräsident Steinmeier. „Besinnen wir uns gerade jetzt, in der Krise, auf diesen Schatz“.
Bis zu 3.000 Euro pro Lehrling
So hat der Bund, nachdem bereits Ende Mai dieses Jahres die Allianz für Ausbildung Prämien für Ausbildungsbetriebe angekündigt hatte, die finanziellen Zuschüsse nun offiziell beschlossen. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet, bekommen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten eine einmalige Ausbildungsprämie von 2.000 Euro für jeden, 2020 neu beschlossenen Ausbildungsvertrag, wenn sie – trotz coronabedingter Schwierigkeiten – die Zahl ihrer Lehrstellen im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen drei Jahre konstant halten. Stellt ein Betrieb noch mehr Lehrlinge ein, zahle der Staat für jeden zusätzlichen Azubi 3.000 Euro. Die Prämien sollen jeweils nach Abschluss der Probezeit ausbezahlt werden.
Darüber hinaus erhalten Unternehmen, die einen Auszubildenden aus einem wegen Corona insolvent gegangenen Betrieb übernehmen, einen Zuschuss von 3.000 Euro, während KMU, die Azubis übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, mit einer Prämie von 1.500 Euro rechnen können. Wer als Ausbildungsbetrieb trotz eines erheblichen Arbeitsausfalles von mindestens 50 Prozent seine Ausbildungsaktivität fortsetzt, um seine Lehrlinge nicht in Kurzarbeit zu schicken, für den sollen 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für die betreffenden Monate übernommen werden. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
Wer ist antragsberechtigt?
Einen Anspruch auf die Finanzspritzen haben laut Bundesbildungsministerium kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Pandemie „in erheblichem Umfang“ betroffen sind, das heißt: Der Arbeitgeber müsse entweder nachweisen können, dass er im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit angemeldet habe oder dass der betriebliche Umsatz in den Monaten April und Mai um durchschnittlich 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sei. Bei Unternehmen, die nach April dieses Jahres gegründet wurden, seien die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) sei der Schutzschirm eine gute Investition: „Sicherer und gewinnbringender können wir unser Geld als Bundesregierung gar nicht anlegen", sagte er mit Blick auf die 500 Millionen Euro, von denen 280 Millionen für die Ausbildungsprämie zur Verfügung stehen. Die Eckpunkte der Prämien würden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums umgesetzt, konkrete Voraussetzungen der Förderungen sowie die Antragsstellen besprochen.
Handwerk bewertet Beschluss gespalten
„Mit der nun beschlossenen Ausbildungs- sowie Übernahmeprämie setzt die Bundesregierung gerade in der aktuellen Corona-Pandemie ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die duale Ausbildung", bewertet Handwerkspräsident Peter Wollseife die Entscheidung des Bundes. Jetzt müssten die verabredeten Maßnahmen nur noch "zeitnah, zielgenau und bürokratiearm" bei den Ausbildungsbetrieben ankommen. Auch für Rainer Reichhold, Landeshandwerkspräsident Region Stuttgart, setze die Regierung damit „ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die duale Ausbildung“.
Dagegen sei das Bundesprogramm für den Präsidenten der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, zwar ein richtiger Schritt, greife aber zu kurz: „Es sollten nicht nur Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, die massive Umsatzeinbrüche erlitten haben“, so Dittrich. „Damit positive Effekte auf dem derzeit angespannten Ausbildungsmarkt greifen, bedarf es großer Anstrengungen von Seiten der Politik und der Betriebe. Die Ausbildungsbetriebe sollten allgemein mehr Unterstützung erfahren."
Wie die aktuelle Ausbildungssituation in der augenoptischen Branche aussieht, erfahren Sie in der neuen Juliausgabe der DOZ, die am 29. Juni 2020 erscheint.