Azubi-Prämie nachgebessert
Ausbildung in einem Augenoptikbetrieb
„Vor allem sollen auch die gefördert werden, bei denen es erst im Herbst zu deutlichen Umsatzeinbrüchen kam oder bei denen sich geringere Einbußen über einen langen Zeitraum strecken“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Damit reagiere man auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Bisher mussten die Betriebe starke Umsatzeinbrüche im April und Mai nachweisen, um die Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Auszubildenden zu kommen.
Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die frühestens am 24.06.2020 begonnen haben (bisher galt der Stichtag 1. August 2020). Die Änderung gilt auch rückwirkend. Das bedeutet: Anträge auf Förderungen können auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von der geänderten Voraussetzung erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist.
Die Laufzeit des Programms (Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahmeprämie) wurde bis 31. März 2022 verlängert.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie) – unabhängig von der Beschäftigtenzahl
Einschränkungen
Betriebe können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Die Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Antragsformulare finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als Download. Dem Antragsformular ist eine von der Handwerkskammer ausgestellte Bescheinigung über Ausbildungsverhältnisse sowie eine De-minimis-Erklärung beizufügen. Bei der Übernahmeprämie benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Insolvenzverwalters.