Corona-Shutdown: Maßnahmen im Detail
Die Bundesregierung will das öffentliche Leben in Deutschland herunterfahren (Sachsen verhängt zur Eindämmung der Corona-Pandemie von Montag, den 14. Dezember, an einen vierwöchigen Lockdown). Demnach gelten ab Mittwoch folgende Regeln. Ein Überblick:
Einzelhandel
Nach den neuen Beschlüssen muss der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen. Von der Schließung ausgenommen sind: „Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.“
Demnach sind die Betriebe von Augenoptikern und Hörgeräteakustikern nicht von den Zwangsschließungen betroffen.
Die ausdrückliche Erwähnung unseres Berufs ist das Ergebnis einer intensiven Interessenvertretung, die während der vergangenen Wochen und Monate über ganz unterschiedliche Kanäle erfolgte, und ich bin sehr froh um die Klarheit, die damit sowohl für die Kollegen als auch die Verbraucher grundsätzlich hergestellt wurde.
Dienstleistungem
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
Finanzhilfe
Der Bund erweitert die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, soll der Höchstbetrag von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Auch Entlastungen für den Einzelhandel sind vorgesehen.
Nach dem Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, sind die von Bund und Länder verschärften Beschränkungen „ein sehr harter Schlag für viele unserer Betriebe“. Und er erklärt weiter: „Umso wichtiger ist es, die von diesen härteren Vorgaben betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht allein zu lassen, sondern ihnen mit Hilfen unter die Arme zu greifen, die der jeweiligen Betroffenheit angepasst sind. Insofern begrüßen wir die Ankündigung einer Überbrückungshilfe III.“
Kontaktbeschränkungen
Weiterhin dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen.
Weihnachten
Die Länder werden - abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen – von dieser Beschränkung für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember Ausnahmen zulassen und Feiern im „engsten Familienkreis“ ermöglichen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet. Der engste Familienkreis wird definiert als Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
Silvester
Am Silvester- und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten, vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren sollen.