Neuregelung

EU plant Fahrtauglichkeit-Checks für Senioren

Die EU will die Regeln zum Autofahren verschärfen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Senioren ab 70 künftig regelmäßig nachweisen, dass sie noch fahrtauglich sind. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, im Gespräch sind aber regelmäßige Gesundheitschecks und Sehtests für die Seniorinnen und Senioren.
Senior fährt Auto

Ein älterer Herr fährt in einem Auto auf der Straße. 

© Unsplash/ Rolando Garrido

Die EU-Kommission plant eine Führerscheinreform, die unter anderem die Verkehrssicherheit verbessern soll. Ziel sei es, bis 2030 die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren. Bis 2050 soll es in der EU keine Verkehrstote mehr geben. Anfang März hat die EU-Kommission einen Entwurf für die neue Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Eine der Vorgaben: Ab einem Alter von 70 Jahren soll die Fahrtauglichkeit alle fünf Jahre geprüft werden.  Allerdings bleibt die genau Umsetzung den Mitgliedstaaten überlassen. Denkbar sind unter anderem regelmäßige ärztlichen Bescheinigungen sowie ein augenärztliches Attest oder auch Seh-, Hör- und Reaktionstests zum Nachweis die Fahrtüchtigkeit.

So sind die Regelungen in den anderen Europäischen Ländern

Im Gegensatz zu Deutschland sind bereits in vielen europäischen Nachbarländern regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Autofahrer und Sehtests gesetzlich vorgeschrieben: In der Schweiz sind beispielsweise alle Fahrerinnen und Fahrer ab 75 Jahren zu einer medizinischen Kontrolle bei ihrem Hausarzt verpflichtet. In den Niederlanden gibt es eine Attest-Pflicht für Autofahrerinnen und Autofahrer ab 75. In Dänemark müssen die Autofahrer erst ab 80 Jahren, dafür aber jährlich zum Gesundheitscheck, um ihren Führerschein zu behalten. In Italien, Spanien und Portugal müssen die Menschen bereits vor dem 70. Lebensjahr zur regelmäßigen Kontrolle. Ab 70 Jahren müssen die Italienerinnen und Italiener alle drei Jahre ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. In Spanien wiederum ist der Gesundheitstest ab 65 Jahren im Fünf-Jahres-Rhythmus verpflichtend. 

Ob und wann es zu einer Änderung in Deutschland kommt, ist unklar. Der Vorschlag der Europäischen Kommission müsste zunächst noch vom EU-Rat und dem EU-Parlament beschlossen werden. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten weitere zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln, wobei die Richtlinie nur den äußeren Rahmen darstellt.