Familien in der Corona-Krise: Bund greift Eltern unter die Arme
Die coronabedingten Schließungen von Schulen und Kitas stellen berufstätige Eltern vor die meist schwierige Aufgabe, Kinderbetreuung und Arbeit zu vereinbaren. Um Familien finanziell zu unterstützen, hat das Bundeskabinett am 23.03. ein entsprechendes Hilfspaket in Milliardenhöhe angekündigt und die Regelungen des Kinderzuschusses (KiZ) erneuert.
Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen gezwungen sind, ihre Kinder selbst zu betreuen, sollen bei Verdienstausfällen künftig einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung vom Staat haben. In Frage kämen Sorgeberechtigte von Kindern bis zwölf Jahre, die keine „anderweitige zumutbare Betreuung (z.B. durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen) realisieren können“. Ausgenommen vom Entschädigungsanspruch seien Erwerbstätige, die andere Möglichkeiten haben, „der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben“. Dazu zählen zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder der Abbau von Überstunden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums betrage die Entschädigungssumme 67 Prozent des Nettoeinkommens und könne bis zu sechs Wochen lang ausgezahlt werden. Der monatliche Höchstbetrag sei auf 2.016 Euro begrenzt. Ausgezahlt werde das Geld vom Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen könne. Selbstständige müssen selbst einen Antrag stellen, um an das Geld zu kommen. Die Höhe des Verdienstersatzes richte sich bei ihnen nach ihrem durchschnittlichen Monatseinkommen. Welche Behörde für die Antragsstellungen zuständig ist, legen die einzelnen Bundesländer fest. Die Regelung soll in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden und vorerst bis zum Ende des Jahres gelten.
Berechnungszeitraum für KiZ verkürzt
Familien mit kleinen Einkommen haben bereits die Möglichkeit, einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu bekommen. Ob ein Anspruch auf den Zuschuss besteht, hängt von mehreren Faktoren ab, wie die Höhe der Mietkosten oder das elterliche Einkommen. Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Mit der Neuregelung des Notfall-Kinderzuschusses müssen Betroffene nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung vorzeigen.
Wer den Kinderzuschuss erhält, ist außerdem von Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung beantragen. „Wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen und dürfen sie nicht noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste“, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
BMAS appelliert an Arbeitgeber
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ruft Arbeitgeber dazu auf, zusammen mit den betroffenen Beschäftigten „pragmatische Lösungen“ zu finden, welche den Belangen der Familie und auch der Arbeitsfähigkeit der Betriebe gerecht werden. Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice seien gute Ansätze.
Das Unternehmenswerk „Erfolgsfaktor Familie“ trägt Tipps und Empfehlungen zusammen, die eine kollegiale Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Krisenzeiten sicherstellen sollen. Der Deutsche Kinderschutzbund gibt einen Überblick über kindgerechte Aufklärung über das Corona-Virus, Bildungsangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten für Zuhause.