Arbeits- und Qualitätsrichtlinien

Kinderoptometrie in AQRL aufgenommen

Auch wenn deren Verfechter – zu Recht – feiern, kann die jüngst erfolgte Aufnahme der Kinderoptometrie in die Arbeits- und Qualitätsrichtlinien nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Augenvorsorge für Heranwachsende sein. Damit sich daraus ein für alle Seiten nutzbringender Geschäftszweig der Augenoptik/Optometrie entwickeln kann – den dann auch mehr Inhaber für sich entdecken – gibt es nicht nur Informationsdefizite zu beseitigen: Die acht Seiten Text wollen mit Leben gefüllt werden.
Optometrische Untersuchung bei einem Kind

Für die optometrische Untersuchung von Heranwachsenden ist kindgerechtes Equipment erforderlich. Zudem sollten dem Kind die angewendeten Teste, Prüfungen und Verfahren verständlich erklärt werden.

© Adobe Stock / Viacheslav Yakobchuk

Erstveröffentlichung in der DOZ 07I24

Die Kinderoptometrie, lange eher ein Schattendasein führend, ist seit zwei, drei Jahren ein heißer diskutiertes Thema. Aktuell scheiden sich zum Beispiel die Geister daran, ob die von Augenoptikermeister Michael Hornig mit hohem Engagement betriebene Screening-Aktion in niedersächsischen Kindertagesstätten (die DOZ berichtete darüber in einer Reportage in der vergangenen Ausgabe 06/24) eher als Segen für die Menschheit oder als wirtschaftliche Entwertung eines (potenziellen) Geschäftszweigs anzusehen sei. Befürworter führen an, dass ein nutzbringender Datenschatz auf einem noch reichlich unerforschten Feld gewonnen werde. Skeptiker geben das gerne zu, befürchten aber, dass Eltern und möglicherweise auch Politiker durch solch selbstloses Engagement daran gewöhnt würden, dass die wertvolle Dienstleistung „Screening von Kindern“ kostenlos zur Verfügung steht.

Dass die Kinderoptometrie nun immerhin eine solide Wachstumsbasis besitzt, ist a priori darin begründet, dass der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) sie in die jüngst erschienene 10. Auflage der „Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie“ (AQRL) aufgenommen hat. Die Mitgliederversammlung wurde im Jahr 2023 über das Vorhaben informiert und hat diese Anfang März einstimmig angenommen. „Wir wünschen uns, dass sich bei dem ein oder anderen, der diese Seiten durchliest (konkret sind es die Seiten 100 bis 107; Anm. d. Red), der Effekt einstellt: Ich bilde mich weiter und biete in meinem Betrieb auch qualifiziert Kinderoptometrie an“, sagt ZVA-Präsident Christian Müller. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Fachwissenschaftlichen Ausschusses (FWA) hat er den Aufnahmeprozess in den vergangenen rund zweieinhalb Jahren moderiert und vorangebracht. Und sieht das Feld mit dem positiven Votum nun gut bereitet: „Wir bieten Interessierten jetzt die Möglichkeit, sich innerhalb des Berufsstands im geordneten Rahmen der AQRL ein Geschäftsfeld zu entwickeln.“

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