Meldepflicht & Fachkundenachweis
Neue Verordnung: Anwendung von IPL-Verfahren in der Augenoptik
Um die Tränenfilmqualität zu verbessern, zum Beispiel bei einer Meibomdrüsen-Dysfunktion, können Augenoptikerinnen und Augenoptiker sogenannte IPL-Verfahren einsetzen. Seit dem Anfang dieses Jahres ist dafür eine Schutzverordnung in Kraft getreten und ein spezieller Fachkundenachweis erforderlich.
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Die Anwendung von Lasern, starken Lichtquellen und elektromagnetischen Feldern sowie von Ultraschall wird strenger geregelt, wenn sie zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt wird. So werden seit Ende 2019 vermehrt Geräte beworben, mit denen Augenoptikerinnen die Meibomdrüsen ihrer Kundschaft behandeln können, um den Tränenfilm zu verbessern, beispielsweise bei trockenen Augen. Zum Einsatz kommt hierbei Strahlung, die als „intense regulated pulsed light“ bezeichnet wird, kurz: IPL oder IRPL.