SWAV: Sehtestgebühr frei kalkulierbar
Mit sofortiger Wirkung kann jeder Augenoptiker die Sehtestgebühr für den Führerschein frei kalkulieren. Das gab er Südwestdeutsche Augenoptiker Verband (SWAV) über Rundmail bekannt. Dies gelte für alle amtlich anerkannten Sehteststellen und sei mit der 13. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, hieß es weiter.
Die bisherigen Anforderungen an den Führerscheinsehtest bleiben gleich. Für die Ausstellung eines Führerscheintests wurden beim Augenoptiker 5,40 Euro Netto (6,43 Euro Brutto) in Rechnung gestellt. Wegen der Aufhebung dieser Gebührenordnung kann jetzt jeder Augenoptiker selbst entscheiden, wie hoch er die Gebühr ansetzen will oder ob überhaupt eine Gebühr verlangt wird.
Ein verbindliches Sehtestformular soll laut dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) am 18. September 2019 folgen. Dies ist ebenfalls in der neuen Verordnung vorgesehen.