HHVG: ZVA stellt Forderungen an die Politik
Eine Sehhilfe benötigen mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland. Doch die Krankenkassen zahlen in den seltensten Fällen: Nur wer mit Sehhilfe auf maximal 30 Prozent Sehvermögen kommt, der bekam bisher von der Versicherung eine Brille gezahlt. Am 16. Februar wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder in bestimmten Fällen Zuschüsse für Sehhilfen leisten.
Da im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) viele Versorgungsdetails unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur Nachbesserung auf.
Forderung nach eindeutiger Festlegung
In dem neuen Gesetz, das in den nächsten Tagen in Kraft treten wird, ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlich Versicherter wieder eine Sehhilfe von seiner Krankenkasse fordern kann: Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien. Anders sieht es dagegen aus, wenn es um die Frage geht, ob beziehungsweise in welchem Fall ein Arzt oder ein Augenoptiker die Brillenglaswerte zu bestimmen hat. „Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung gehört ganz klar in die Hände der Augenoptiker“, so Christian Müller, Vizepräsident des ZVA. „Denn hier geht es nicht um Krankheiten, so dass die Zuständigkeit der Ärzte überhaupt nicht berührt ist.“
Sehhilfenversorgung soll weiterhin beim Augenoptiker bleiben
Mit dem Positionspapier fordert der Verband von der Politik, den Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass auch die Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.
Der ZVA hat ein Positionspapier zum Thema herausgegeben.