Betriebe in der Corona-Krise: Hilfspakete von Bund und Länder
Finanzielle Notlagen bedrohen die Existenz kleiner und großer Unternehmen. Neben dem Bund planen auch die Landesregierungen finanzielle Rettungsschirme, teilweise in Milliardenhöhe. Wie die Wirtschaftshilfen vom Bund und die der einzelnen Bundesländer aussehen und an wen sich betroffene Betriebe wenden können, erfahren Sie hier.
Bund
Seit dem 30.03. können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise unter Liquiditätsengpässen leiden, die staatlichen Hilfsgelder in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro abrufen. Mit dem Geld sollen die Betroffenen vor allem weiterlaufende Zahlungsverpflichtungen, wie die Miete für Geschäftsräume, trotz einbrechender Einnahmen abdecken können. Die Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einmalig 9.000 Euro für drei Monate. Betriebe mit bis zu zehn Angestellten bekommen 15.000 Euro. Für die Auszahlung der Nothilfen sind die Behörden oder Förderbanken der einzelnen Länder zuständig. Für mittelgroße und große Unternehmen plant die Regierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) über mehrere 100 Milliarden Euro. Zudem soll künftig über die staatliche Förderbank KfW ein unbegrenztes Kreditprogramm bereitstehen. Im Notfall sollen stark betroffene Großunternehmen durch Verstaatlichungen gerettet und Steuern gestundet werden.
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg greift auf bestehende Liquiditätskonzepte zurück und bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor. Die LandesBank unterstützt mit Betriebs-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen betroffene Unternehmen. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu fünf Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung. Förderdarlehen werden direkt bei der zuständigen Bank oder Sparkasse genehmigt. Außerdem spricht sich die Landesregierung für Härtefall- und Beteiligungsfonds aus, die insbesondere KMU und (Solo-) Selbstständige entlasten sollen. Zudem kann die Bürgschaftsquote für betroffene Unternehmen auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bürgschaftsrahmen von 200 Millionen soll verfünffacht werden – so kann die Bürgschaftsbank künftig bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro verbürgen. Auch steuerliche Maßnahmen zugunsten der Unternehmen werden erlassen: Unter anderem sind zinslose Steuerstundungen und Säumniszuschläge möglich. Den Antrag für Steuerhilfen finden baden-württembergische Unternehmen hier.
Bayern
Die Bayern greifen unterdessen den durch die Corona-Krise ins Schlingern geratenen Kleinbetrieben mit Soforthilfen, Lockerungen bei der Kreditvergabe und dem Ausbau bestehender Liquiditätshilfen finanziell unter die Arme. Sie vergeben unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Ein sogenannter Bayernfonds bietet eine Alternative zu Liquiditätshilfen und richtet sich an größere mittelständische Unternehmen. Mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer können Unternehmen flexible Arbeitszeiten, wie etwa verkürzte Ruhezeiten und Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, einleiten. Weitere Auskunft bietet die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Berlin
Der Berliner Senat hat am 19.03. zwei Soforthilfe-Programme in Höhe von 600 Millionen Euro für die Stabilisierung der Wirtschaft des Landes beschlossen. Die Soforthilfe I zielt auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Betroffene Unternehmen können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Liquiditätsfonds in Höhe von 500.000 Euro erhalten. Anträge können hier gestellt werden. Berliner Finanzämter handhaben Liquiditätsfälle und Steuerstundungen unbürokratisch, sodass diese schnell und unmittelbar zur Verfügung stehen. Zudem kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und binnen drei Tage treffen. Das Soforthilfe II-Programm soll vor allem die besonders hart von der Corona-Krise getroffenen Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freiberufler und Soloselbstständige unterstützen. Genauere Informationen zu weiteren Maßnahmen der Programme finden Sie in den Pressemitteilungen der Senatskanzlei.
Brandenburg
Der Brandenburger Landtag muss die Details des Rettungsschirms noch beschließen. Ab 1. April soll das Hilfspaket auf 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Steuererleichterungen, Fördermittel und Darlehen sind vorgesehen. Die bundesweite Kurzarbeiterregelung soll auf die Landesebene angepasst und aufgestockt werden. Man müsse über weitere Zuschussregelungen, Liquiditätshilfen und Steuerstundungen nachdenken, teilte Sven Weickert, Geschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg mit. „Wir wollen und müssen die Mitarbeiter halten.“ Brandenburger Unternehmer können sich bei Anfragen an das Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.
Bremen
Um Unternehmen in Bremen kümmert sich die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Diese hat eine Task Force eingerichtet. Sie soll ermitteln, wie Unternehmen liquide bleiben und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Die BAB hat ein zusätzliches Budget von zehn Millionen Euro bereitgestellt um Unternehmen jeder Größe effizient unterstützen zu können. Die Konditionen bei Bürgschaften wurden der Krisensituation angepasst, die Bürgschaftsgrenze auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Auch steuerliche Maßnahmen wie u.a. zinslose Steuerstundungen wurden umgesetzt.
Hamburg
Am 19.03. stellte der Senat ergänzend zu den Hilfen des Bundes weitere mögliche Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für coronageschädigte Unternehmen und Institutionen vor. Das Paket wurde am 20.03. in einer Sondersitzung erörtert und verabschiedet, "um einen schnellen Startschuss für die Umsetzung zu geben". Darin berücksichtigte Punkte sind unter anderem: Hamburger Corona Soforthilfe (HCS), Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden, IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme, schnellere Vergaben und mehr Volumen bei Hilfen der Bürgschaftsgemeinschaft, Corona-Erlass für die Steuerverwaltung, Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende, Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien und Vereinfachungen im Vergaberecht. Hamburger Firmen finden alle Antworten auf Corona-Fragen hier.
Hessen
Neben den bestehenden Hessischen Förderprogrammen will das Land knapp acht Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung stellen. KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz können über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis eine Million Euro erhalten. Auskunft über Bürgschaften und weitere Darlehen erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Hessen.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land bietet Unternehmen, die sich aufgrund der Pandemie unter einem finanziellen Engpass leiden, ein Hilfsprogramm von 100 Millionen Euro. Um schnell und unbürokratisch vorzugehen, wird die Bearbeitungsdauer von Anträgen für Liquiditätshilfen auf ein bis zwei Wochen verkürzt. Kredite bis zu 2,5 Millionen Euro werden verbürgt, bei Beträgen bis zu 250.000 Euro verläuft das Bürgschaftsverfahren in einem „abgekürzten und vereinfachten Verfahren“. Freiberuflern, kleine sowie mittlere Unternehmen stehen Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Zuschüssen bis 20.000 Euro zur Verfügung. Genaueres zu Wirtschaftshilfen in Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier nachlesen.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung plant kurzfristige Förderprogramme. Kleinstunternehmen und Familienbetrieben sollen sechsmonatige Förderprogramme in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Neben Liquiditätshilfen in Höhe von 50.000 Euro der Investitions- und Förderbank ist auch eine voraussichtliche einmalige Landesförderung von 20.000 Euro pro Unternehmen bis zehn Mitarbeiter in Arbeit. Die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) steht betroffenen Betrieben mit einem Bürgschaftsrahmen von drei Milliarden Euro zur Seite. Das Antragsverfahren soll flexibel und pragmatisch innerhalb weniger Tage erfolgen.
Nordrhein-Westfalen
Insgesamt 25 Milliarden Euro soll das Hilfspaket der nordrheinwestfälischen Landesregierung betragen. Das teilte der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am 19.03. in einem Spitzengespräch von Wirtschaftsvertretern mit. Die Rede war vom „größten Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen des Landes“, so Laschet. Bei Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen öffentliche Finanzierungsangebote wie Kredite zur Verfügung. Kleine Unternehmen und Existenzgründer können mithilfe einer 72-Stunden-Expressbürgschaft aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz
Um Zeit zu gewinnen, Lieferketten anzupassen und eine anhaltende geringe Nachfrage zu überbrücken, bieten die rheinlandpfälzische Investitions- und Strukturbank sowie die Bürgschaftsbank (ISB) den Unternehmen Betriebsmittelkredite und Bürgschaften. Das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen wird bis Ende April aufgehoben. Zudem wird die „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium eingerichtet, die für Unternehmensfragen in der Corona-Krise zur Verfügung steht. Bei Fragen zur finanziellen Förderung hilft die ISB. Informationen zu landesweiten Steuermaßnahmen finden Sie hier.
Saarland
Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehliner hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt. Dieser beinhaltet unter anderem Informations- und Beratungsangebote sowie schnell verfügbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften. Außerdem soll die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern und Dienstleistungen durch flexible Arbeitszeitgestaltungen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden.
Sachsen
Am 17. März kündigte der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig ein Sonderprogramm für Freiberufler und kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten an. Das Verfahren wird aktuell noch erarbeitet. Vorgesehen ist ein unverzinstes Liquiditätsdarlehen bis zu 50.000 Euro, in Spezialfällen bis 100.000 Euro mit einer Laufzeit von maximal acht Jahren. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB). Um Liquiditätshilfen und Steuerstundungen kümmert sich die zuständige Finanzbehörde.
Sachsen-Anhalt
Bis zu 400 Millionen Euro an Liquiditätshilfen stehen in Sachsen-Anhalt für von Corona bedrohte Unternehmen bereit. Das Finanzministerium hat bereits einige steuerliche Hilfsangebote angekündigt: laufende Vorauszahlungen werden herab- oder ausgesetzt, Säumniszuschläge erlassen, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet und auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende 2020 vollständig verzichtet. Für betroffene Betriebe ist eine Telefon-Hotline eingerichtet worden: 0391/567-4750.
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen ausgerichtet. Finanzierungsmittel wie zinslose Steuerstundungen und Darlehensprogramme für Liquiditätsschwierigkeiten sollen insbesondere kleinere Unternehmen entlasten. Die Bürgschaftsobergrenze wurde hier um 50 Prozent auf 2,5 Millionen Euro erhoben.
Thüringen
Mit uneingeschränkten Darlehensanträgen, Erhöhung von Kreditbeträgen und Soforthilfeprogrammen mit bis zu 1,5 Milliarden Euro will das Bundesland vor allem den KMU und freiberuflich Tätigen Hilfe anbieten. Auch hier werden alle coronabedingten Anträge auf Liquiditätshilfen und Steuerstundungen möglichst schnell und unbürokratisch bearbeitet. Unternehmen des Landes können sich an die Thüringer Aufbaubank wenden.