Optometrie: Anmeldung für RAL Gütezeichen möglich
Für das offiziell im Mai neu eingeführte RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen ist seit dem 01. August 2020 die Anmeldung möglich. Gleichzeitig können sich Optometristen in der Auflistung im Deutschen Optometrischen Register registrieren. Diese ist für alle Optometristen, die nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen aufweisen.
Voraussetzung für die Antragstellung zum Gütezeichen ist, dass ein Mitarbeiter im angemeldeten Betrieb (mind. 30 Stunden pro Woche) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt. Dazu zählen fachliche Qualifikationen wie der Hochschul- oder Universitätsabschluss in Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen. Informationen sowie den Antrag für die Mitgliedschaft ist auf der Website der RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen zu finden.
In der Augustausgabe der DOZ findet sich im Spezial „Instrumente & Optometrie: Gesundheit, die sich lohnt?“ ein Interview mit Wolfgang Cagnolati (ab S. 57). Der Optometrist aus Duisburg ist Vorsitzender der neuen Gütegemeinschaft und hat den Gründungsprozess vom ersten Tag an begleitet.