"Die Lage am Ausbildungsmarkt ist schwierig und macht mir große Sorgen", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Deshalb will die Bundesregierung die Ausbildungsprämie von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppeln und diese mehr Betrieben zugänglich machen. Das geht aus Vorschlägen des Bildungs- und des Arbeitsministeriums hervor. Ebenso soll die Prämie für zusätzlich eingestellte Azubis von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht werden. Aktuell werden die Entwürfe noch abgestimmt und sollen im März verabschiedet werden.
Die neue Ausbildungsprämie im Entwurf gilt nach Aussagen des Bundesbildungsministeriums für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 01. Juni 2021. Außerdem sei eine Ausweitung der anspruchsberechtigen Unternehmen auf kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitende (bisher 249) vorgesehen. Nach bisherigen Planungen sollen auch Unternehmen gefördert werden, die erheblich von der Corona-Krise betroffen sind und so seit Januar 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit waren oder einen Umsatzrückgang um mindestens 30 Prozent in einem Monat seit April 2020 im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019 nachweisen können. Die Übernahmeprämie soll nicht nur verdoppelt werden, sondern auch ausbezahlt werden, wenn "aus wichtigem pandemiebedingtem Grunde" die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausgesprochen oder durch einen Auflösungsvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde. Mit der Neuerung ist künftig auch ein Zuschuss zur Vergütung von Ausbilderinnen und Ausbildern geplant sowie Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Ausbildungsvergütung.
Die Regierung will damit verhindern, dass die Firmen weniger Lehrstellen anbieten und die Ausbildung einbricht. "Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen jetzt ins Bodenlose fallen und wir uns nach der Krise, wenn es wieder aufwärts geht, über massiven Fachkräftemangel beklagen", erklärte Heil. Erst im Dezember wurde die Prämie nachgebessert (die DOZ berichtete). So wurde die Laufzeit bis zum 31.03.2022 verlängert und Ausbildungsverhältnisse ab 24.06.2020 können gefördert werden.