Beschluss gefasst

Augenoptiker Ausgleichskasse senkt Umlagesätze

Für die Mitgliedsunternehmen der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA) gibt es eine gute Nachricht: Die Mitgliederversammlung der AKA hat in ihrer Sitzung am 17. Juni den Beschluss gefasst, sowohl im Bereich der Umlage U1 (Aufwendungen für Krankheit) als auch der Umlage U2 (Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft) die Umlagesätze um 0,2 Prozentpunkte zu senken.
Aufsichtsrat der AKA

Der Aufsichtsrat der AKA hat der Mitgliederversammlung die Beitragssenkung empfohlen: (v.l.) Ralph Hönl, Thomas Heimbach, Diethard Pankatz, Matthias Müller und Dieter Großewinkelmann.

© AKA

Ab dem 1. Juli 2021 gelten dann folgende Umlagesätze:

  • U1 bei Krankheit: 1,55 Prozent bei 50 Prozent Erstattung
  • U1 bei Krankheit: 2,40 Prozent bei 70 Prozent Erstattung
  • U1 bei Krankheit: 2,64 Prozent bei 80 Prozent Erstattung
  • U2 bei Mutterschutz: 1,00 Prozent bei 100 Prozent Erstattung 

Die Meldung der Umlagebeiträge erhält die AKA auf elektronischem Wege. Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) wurde informiert, sodass die neuen Beitragssätze dort bereits hinterlegt sind. Mitglieder der brancheneigenen Ausgleichskasse mit über 2.500 Mitgliedsunternehmen sollten zeitnah ihr Lohnbüro beziehungsweise ihren Steuerberater informieren.