Schweizer Optometristen dürfen topische Diagnostica anwenden
Der Schweizer Bundesrat gab Ende Januar die Änderungen des Artikels 52, Ziffer 2 der Arzneimittelverordnung VAM bekannt. Bisher hatten das Recht zur Anwendung topischer Diagnostica alle Schweizer Optometristen, die im GesReg (Gesundheitsberuferegister, seit 2020 in Kraft) oder NAREG (Nationale Register der Gesundheitsberufe) als Optometristen eingetragen sind. Doch die kantonale Heilmittelverordnung war seitens des Bundes im Nachgang nicht angepasst worden und somit konnte kein Optometrist ein Daignosticum von einer Apotheke beziehen. Welche Medikamente im Genauen in Zukunft abgegeben werden können, hängt jedoch noch von einer zu definierenden Liste ab.
Die Bewilligung können alle Absolventen des Bachelorstudiengangs Optometrie FH beantragen, um eigenverantwortlich die Anwendungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchführen zu können. Diese werden beim Kantonsapotheker beantragt, da er in der Regel die Bewilligungen ausstellt. Dem Kantonsapotheker obliegt zudem die Aufsicht über die pharmazeutischen Berufe und die Heilmittelabgabestellen. Dazu gehören Apotheken, Drogerien, Praxisapotheken, Krankenhäuser und Pflegeheime. Er führt die entsprechenden Inspektionen durch oder organisiert sie.
Die Schweiz ist nicht das erste Land im europäischen Raum, das diesen Schritt geht. So dürfen Optometristen in Finnland, Schweden oder auch den Niederlanden schon seit einigen Jahren diagnostische Medikamente verabreichen. Die meisten Rechte haben die Optometristen im Vereinigten Königreich (UK). Mit einer Zusatzausbildung können sogar therapeutische Medikamente eingesetzt werden und Optometristinnen haben damit Rechte, die in Deutschland rein den Augenärzten vorbehalten sind. Darüber hinaus dürfen Optometristinnen in Großbritannien Kunden auch zur weiteren diagnostischen Abklärung an Krankenhäuser verweisen.