Entlastung für Betriebe: PQ-Verfahren wird entbürokratisiert
Ab dem 15. Mai wird das Präqualifizierungsverfahren verschlankt. So sieht es ein Beschluss des GKV-Spitzenverbands vom 26. Februar vor. Insgesamt entfallen acht „allgemeine Anforderungen“. Spezielle Änderungen für die Produktgruppe 25 – Sehhilfen - gibt es nicht.