Optik Hallmann, Mister Spex und My-Spexx abgemahnt
Die Wettbewerbszentrale hat wegen des Verstoßes des Heilmittelwerbegesetzes, irreführender Werbung und fehlender Warnung beim Kauf von Gleitsichtgläsern drei augenoptische Unternehmen abgemahnt.
Optik Hallmann
Das Landgericht Flensburg hat am 12. Mai dem Filialisten Optik Hallmann auf Antrag der Wettbewerbszentrale per einstweiliger Verfügung untersagt, mit der Aussage „Brillengläser geschenkt!“ zu werben. Hintergrund ist ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, da es sich hier um kein vergünstigtes Komplettangebot einer Brille bestehend aus Fassung und Gläsern handelt.
„Wir wollten etwas tun, damit gutes Sehen trotzdem für alle leistbar bleibt“, erklärte Andreas Hallmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Filialisten, Anfang Mai gegenüber dem Sonntagsblatt Cloppenburg.
In Kooperation mit der Brillenglasmarke Meisterglas bot Hallmann kostenlose Brillengläser für jede Sehschwäche an, also Nah-, Fern- und Standard-Gleitsichtgläser 1,5 mit Superentspiegelung, Hartschicht und Cleancoat. Die Aktion unter dem Motto „Handeln mit Herz“ sollte bis Ende Mai 2020 laufen.
Mister Spex
Die Wettbewerbszentrale hat den Online-Optiker wegen der Bewerbung des erst kürzlich eingeführten Online-Sehtests abgemahnt. Der Online-Optiker gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und will künftig mit „Online-Sehtest für zu Hause“ werben und stellt auf seiner Webseite richtig, dass der „Online-Sehtest nicht mit einer Vor-Ort-Refraktion beim Augenoptiker vergleichbar ist“.
Zuvor hatten die Berliner den Test als „Klinisch geprüfter Online-Sehtest – jederzeit zu Hause“ deklariert und auf ihrer Homepage erklärt: „Darüber hinaus wurde die Technologie von easee mit Hilfe führender medizinischer Experten entwickelt und basiert auf großen medizinischen Studien. So hat beispielsweise eine klinische Untersuchung am UMC Utrecht bewiesen, dass der easee Online-Sehtest einem Sehtest beim Optiker ebenbürtig ist.“
In der DOZ 05|2020 stellen wir den ersten Online-Sehtest von Mister Spex vor und prüfen diesen in einem Selbstversuch kritisch. „Möglich, dass bei einfachen unkomplizierten Werten auf einen Online-Sehtest zurückgegriffen werden kann. Dennoch glaube ich nicht, dass der Sehtest in der jetzigen Form die fundierte Refraktion bei einem Augenoptiker ersetzen kann“, zieht DOZ-Redaktionsvolontärin und Augenoptikermeisterin Ann-Katrin Zellner ihr Testfazit.
My-Spexx
My-Spexx wurde wegen des fehlenden Hinweises der online angebotenen Gleitsichtbrillen von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichtes Schleswig-Holstein sind Online-Anbieter von Gleitsichtbrillen bereits seit Ende September 2014 verpflichtet, ihre Kunden auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Brillen im Straßenverkehr hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof hat dies 2016 ausdrücklich noch einmal bestätigt. Der Online-Optiker hat sich nun verpflichtet, seine Kunden vor den Gefahren zu warnen.