Wann ist sicher einbruchssicher?

Fenster wird aufgeheblt
Gerade jetzt sind Augenoptiker besonders gefährdet, Opfer eines Einbruchs zu werden. Daher sollten unter anderem Fenster und Türen richtig gesichert sein.
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Die dunkle Jahreszeit neigt sich langsam dem Ende entgegen, die Tage werden länger. Die Angst vor Einbrechern bei Privatpersonen nimmt ab. Mitnichten gilt das allerdings für den Augenoptiker: Genau jetzt beginnt die heiße (Einbruchs-)Phase. Nach den Messen sind die Regale prall gefüllt mit den neuesten Modellen, auch der Gerätebestand ist aufgefrischt. Organisierte Banden wissen das und gehen wieder auf große Tour. Wie man sein Geschäft bestmöglich schützt, weiß Sabine Stief. Die stellvertretende Landesobermeisterin der Innungsverbands Bayern wurde selber vor knapp zwei Jahren Opfer eines Einbruchs und hat sich seither das Thema Einbruchs- und Diebstahlschutz auf die Fahne geschrieben.

Der Schock saß tief. Im April 2016 traute Sabine Stief ihren Augen nicht, als sie ihr Augenoptikgeschäft in der Augsburger Innenstadt betrat. Einbrecher hatten ihren kompletten Laden ausgeräumt, die Kasse mitgenommen und sogar die komplette PC-Anlage ausgebaut. „Bis dahin dachte ich, ich sei gut gesichert“, erzählt Stief. Ein Trugschluss, wie sie heute weiß. Zwar hatte sie ihre Brillen mit einer Warensicherung versehen, doch selbst die hatten die Täter entfernt, den Sicherungskasten aus der Wand geholt. „Wenn die Einbrecher einmal im Laden sind, ist es schon fast zu spät“, erklärt die stellvertretende Obermeisterin der südbayrischen Augenoptikerinnung. Stief arbeitete sich ins Thema ein und ist mittlerweile eine viel gebuchte Expertin auf zahlreichen Innungsversammlungen.

Sabine Stief
Sabine Stief wurde vor knapp
zwei Jahren selber Opfer eines
Einbruchs. Seither hat sie
sich intensiv ins
Thema eingearbeitet und
referiert auf Innungs-
versammlungen zum Thema
Einbruchs- und Diebstahlschutz.
©Edith Stephan

Grundsätzlich gebe es zwei Möglichkeiten, sich gegen Einbrecher zu schützen: eine mechanische und eine elektronische Sicherung. Wichtig dabei sei die Kombination aus beiden. Angefangen bei einem einbruchssicheren Schließzylinder in Kombination mit Schloss, Schließblech und Türschild. Der Schließzylinder muss Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen bieten, das Türschild sollte aus gehärtetem Stahl bestehen und muss stabil von innen verschraubt werden. Das Schließblech sollte mindestens drei Millimeterdick und 30 bis 50 Zentimeter lang sein. „Ganz wichtig ist auch ein sogenannter Querriegel, der ist besser als jede Alarmanlage“, betont Stief. Querriegelschlösser mit Sperrbügel stabilisieren die Tür auf der gesamten Breite und verriegeln sie gleichzeitig an beiden Seiten. Der Sperrbügel verhindert, dass sich die Tür von außen öffnen lässt.

Kripo berät kostenlos vor Ort

Wer sein eigenes Geschäft fachkundig überprüfen lassen möchte, dem sei der Gang zur Kripo empfohlen. Hier stehen Experten zur Verfügung, die nicht nur hilfreiche Tipps geben können, sondern auch im Rahmen von Ortsterminen kosten los auf Sicherheitslücken aufmerksam machen. Das gilt nicht nur für Türen, sondern gleichermaßen für Fenster. „Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster“, weiß Stief. Doch auch bei Fenstern reicht es nicht, sie einfach nur zu schließen. Abschließbare Fenstergriffe sind dabei nur eine Maßnahme. Zusätzlich sollten die Griff- als auch die Bandseite gesichert werden. Pilzkopfzapfen, die beim Verschließen in die im Rahmen verschraubten Stahlschließbleche greifen, können nachgerüstet werden.

Wer als Mieter seinen Laden betreibt, darf bei diesen Nachrüstungen allerdings nicht mit Unterstützung des Vermieters rechnen. „Die Kosten müssen leider selber getragen werden. Für einen Querriegel  alleine kommen da schnell 600 Euro zusammen – aber das sollte jedem die Sicherheit wert sein“, appelliert Sabine Stief. Auch sollte man sich nicht auf die Angaben der Vermieter zur vermeintlichen Sicherheit der Schließanlage verlassen, sondern selber prüfen oder prüfen lassen.

Neben der mechanischen empfiehlt die Augenoptikmeisterin zusätzlich auch elektronische Sicherungen. Mit einer Alarmanlage würden viele Täter bereits abgeschreckt, auch Bewegungsmelder erschweren die Arbeit der Einbrecher oft ungemein. Zusätzlich hat Sabine Stief in ihrem Geschäft auch eine Überwachungskamera einbauen lassen. „So kann ich jederzeit von meinem Handy aus sehen, was in meinem Laden passiert.“ Zwölf Tage lang würden die Aufnahmen auf  einem externen Server gespeichert, ehe sie gelöscht werden. Doch selbst das reichte ihr noch nicht aus. Gerade in der jetzt anstehenden Hochsaison für Einbrüche beim Augenoptiker leistet sie sich zusätzlich einen Sicherheitsdienst. Über einen Chip an der Tür protokolliert dieser seinen Besuch – wie oft er in der Nacht vorbeischauen soll, kann selbst bestimmt werden. „Natürlich kommt der Sicherheitsdienst nicht immer zur gleichen Zeit“, sagt Stief. „Das ist natürlich ein Luxus, den ich mit gönne, aber dieser gibt mir sehr viel Sicherheit.“

Einbruchschutz für Fenster und Türen
Einbruchschutz für Fenster und Türen - wie Sicherungstechnik angebracht werden sollte (Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV))

Augen auf: Späher frühzeitig erkennen

Doch nicht nur auf mechanische und elektronische Vorkehrungen macht Stief in ihren Vorträgen aufmerksam, sondern appelliert auch immer daran, sich genau anzuschauen, welche Kunden sich im Laden wie bewegen. „Dieses Bewusstsein  ist bei mir auch erst nach dem Einbruch entstanden“, sagt sie. In der Regel kommen meist zwei sogenannte Späher vorweg und inspizieren den Laden aufs Gründlichste. Während einer der beiden den Augenoptiker in ein Gespräch verwickelt und explizit nach bestimmten Marken und Herstellern fragt, checkt der andere die technischen Gegebenheiten vor Ort. „Sie sind oftmals mit Handy  unterwegs, filmen den Laden, gucken wo sich Kameras oder Bewegungsmelder befinden“, weiß Stief. In den meisten Fällen kaufen sie sogar etwas, um zu sehen, wie beispielsweise die Warensicherung oder generelle Arbeitsabläufe funktionieren. Wichtig sei es daher, auch die Mitarbeiter zu sensibilisieren. Bei verdächtigen Personen sollte man unverzüglich die Polizei informieren, es sei sogar erlaubt, sagt Stief, im eigenen Geschäft ein Foto von den Personen zu machen. „Ich habe auch in meinem Laden in jüngster Vergangenheit Späher erkannt. Auf den Bildern der Überwachungskamera war genau zu sehen, wie einer genau die Bewegungsmelder studiert hat. Das wäre mir früher nicht aufgefallen.“

Ein gefundenes Fressen sind auch virtuelle Rundgänge auf Internetseiten der Augenoptiker. „Natürlich wollen wir uns alle auch online möglichst toll präsentieren, dem Kunden zeigen, was wir alles zu bieten haben. Das macht jedoch nur Sinn, wenn alle anderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind“, erklärt die Augenoptikerin. Selbst tolle Fotos auf der Homepage können erfahrene Späher nutzen und so quasi von der Couch aus den Laden inspizieren und mögliche Schwachstellen ausmachen.

Da es Einbrecher auch auf PC-Anlagen abgesehen haben, hat Stief noch einen weiteren Tipp: Mindestens einmal wöchentlich sollten die Kundendaten gesichert werden – auf einer externen Festplatte, die außerhalb des Ladens aufbewahrt wird. Schließlich würde man gestohlene Ware (bei ausreichender Versicherung) wiederbekommen, Kundendaten aber seien ohne Sicherung für alle Zeit verloren.

Überwachungskamera
Eine Alarmanlage sollte in keinem Geschäft
fehlen. Am besten in Kombination mit
Bewegungsmeldern un dÜberwachungskamera.
©iStockphoto.com / PHOTOGraphicss

Versicherung einmal jährlich überprüfen

Wie jedoch muss eine gute Versicherung aussehen, damit sie im Fall der Fälle auch eine Hilfe ist und nicht zum Ärgernis wird? „Es ist wichtig, einmal jährlich seine Geschäftsversicherung überprüfen zu lassen“, sagt Stief. Aus diesem Grund wird sie auf ihren Vorträgen immer von einem unabhängigen Versicherungsexperten begleitet, wie beispielsweise Franz Schiegg. Der Geschäftsführer der Schiegg Assekuranz Service GmbH zählt viele Augenoptiker zu seinen Kunden und weiß, worauf es bei der richtigen Geschäftsversicherung ankommt. Neben den richtigen, geprüften mechanischen und elektronischen Sicherungen, die von der Versicherung gefordert werden, ist auch die passende Höhe der Versicherungssumme wichtig. Schließlich können gerade jetzt deutlich höhere Summen in den Läden stehen als im weiteren Verlauf des Jahres.

Falls die Versicherungssumme zu niedrig ist, könnte die Versicherungsgesellschaft eine sogenannte Unterversicherung ansetzen und die Entschädigungsleistung auch kürzen. Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten: Zum einen kann der Neupreis der gesamten technischen und kaufmännischen Ausstattung versichert werden, also alles, was im Laden zu finden ist. „Hier wird ein Puffer von zehn oder 20 Prozent eingebaut, der zeitweise Spitzen, wie nach der Opti, auffangen soll“, sagt Schiegg. Im zweiten Fall wird der Jahresumsatz zu Grunde gelegt, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Schiegg allerdings empfiehlt eine Rohertrag-Versicherung. Hier wird nicht nur der Umsatz sondern auch der Wareneinsatz pro Jahr ermittelt, um eine ausreichende Deckung der Versicherungssumme zu garantieren.

Das gilt auch für jegliche Geräte wie Refraktionseinheiten, Prüf- und Messgeräte, PCs und EDV-Anlagen. Hier sollte man immer darauf achten, dass der Neu- oder Wiederbeschaffungswert der Geräte versichert ist, um im Fall der Fälle nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, falls der Versicherer hier nach Zeitwert abrechnet. Zusätzlich ist es ratsam, in die Versicherung Schäden an Innen- und Außenverglasung, inklusive Glasvitrinen (gerade bei großen Schaufensterverglasungen), einzuschließen.

Der Versicherungsfachmann hat noch einen weiteren Tipp, der nach einem Schaden – gerade zum Beispiel bei Feuer oder Einbruch / Diebstahl,  überlebenswichtig ist: den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die in vielen Geschäftsversicherungen enthalten ist. Nach einem Einbruch steht der eigene Betrieb unter Umständen mehrere Tage – wenn nicht sogar Wochen oder Monate – still. Hier springt die Versicherung ein, übernimmt alle laufenden Kosten wie Gehälter, Pacht, Darlehen sowie den entgangenen Gewinn. Die Haftzeit (Leistungsdauer) sollte mindestens zwölf Monate betragen, besser sind sogar 18 bis 24 Monate. Zuletzt ist in der Betriebshaftpflicht auf ausreichende Versicherungssummen zu achten. Bei Schäden an fremden Sachen oder Personen sollten mindestens fünf Millionen Euro als versichert gelten.