Hilfsmittelrichtlinie: Augenoptiker dürfen Folgeversorgungen vornehmen
In seiner Sitzung am 20. Juni hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Hilfsmittelrichtlinie beschlossen, auf deren Basis Augenoptiker ohne ärztliche Mitwirkung Folgeversorgungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vornehmen dürfen.