HHVG: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Richterhammer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines Verbrauchers abgelehnt. Das meldete jetzt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Der Beschwerdeführer habe sich, hieß es dazu aus Düsseldorf, gegen die im Zuge des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) geltende Mehrkostenregelung juristisch zu wehren versuchte.

HHVG beschäftigte ZVA-Mitglieder in Potsdam

Die ZVA-Mitglieder kamen am 10. und 11. März in Potsdam zusammen. Georg Pawlowski - im Bild stehend - erhielt dort den Léon-Hauck-Preis 2017.
Wie es um den Berufsstand in wirtschaftlicher, berufspolitischer und fachlicher Hinsicht steht, haben die Mitglieder des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) zuletzt in Potsdam erfahren. Vom 10. bis 11. März kamen sie dort zur jährlichen Mitgliederversammlung zusammen. Auch der Léon-Hauck-Preis stand auf dem Programm.

Präqualifizierung wird aufwändiger und teurer

Das Jahr 2018 begann wie das vorige, auch wenn die Meldung in Sachen HHVG dieses Mal erfreulicher war. Im April 2017 schlug das HHVG – das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz – nach Inkrafttreten erst nach und nach hohe Wellen. Dafür aber haben sich die Gesetzesänderungen mitsamt ihrer Auswirkungen und die Diskussionen um das Verordnungsrecht der Augenoptiker zu einem Dauerbrenner entwickelt.

Gute Gründe für den AOK-­Vertrag

Kundin wird von einer Augenoptikerin beraten
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 ist der sogenannte AOK-Vertrag in Kraft getreten. Binnen weniger Tage sind viele hunderte Augenoptikbetriebe der zwischen dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und dem AOK-Bundesverband erzielten Vereinbarung beigetreten. Dies kann als Beleg für ein positives Verhandlungsergebnis gesehen werden. Die Analyse des Vertrags zeigt: Es gibt wesentlich mehr Licht als Schatten.

BMG beanstandet Richtlinie zum HHVG

Laptop und Stethoskop
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Regelung über die Versorgungsberechtigung des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) teilweise beanstandet. In einem Schreiben vom 4. Januar 2018 bemängele das BMG den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Juli 2017, teilt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen heute mit.

„Eine Gesellschaft glücklicher Idioten ist möglich!“

Teilnehmer des Verbandstag hören gespannt zu
Rekordbesuch beim Blick 2017: Verbandstag des Augenoptiker und Optometristenverbandes Nordrhein-Westfalen wird seinem Ruf gerecht. Das Programm hatte es in sich, denn bekannte Persönlichkeiten aus der Politik, hochrangige Verbandsfunktionäre und eloquente Vertreter aus der Industrie wechselten sich auf der Bühne ab. Noch dazu hatten sie Themen im Gepäck, die für den Geschäftsalltag äußerst relevant sind.

Zuschuss oder nicht, das ist hier die Frage

Aufgestapelte Münzen und Hände, die danach greifen
Wie viele Brillenträger kommen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in den Genuss eines Krankenkassenzuschusses? Die DOZ hat die Entwicklung rund um das HHVG von Beginn an begleitet und wartet wie die Branche nun auf die Richtlinie zur Umsetzung. Eine gute Gelegenheit also einmal nachzuforschen.

HHVG – Subjektiv betrachtet: Eine Farce

Refraktion
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G­BA) in Berlin hat das beschlossen, was Viele befürchtet hatten und mindestens so Viele kaum glauben konnten: Im Zuge des neuen Heil­ und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) musste auch eine neue Hilfsmittelrichtlinie her, die die Versorgungsdetails nach den Vorgaben des HHVG regelt.

HHVG und Richtlinie: Ministerium sieht Erläuterungsbedarf

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bezüglich der beschlossenen Hilfsmittelrichtlinie um ergänzende Stellungnahme gebeten. Nach dem Beschluss des G-BA setzte eine zweimonatige Frist ein, in der das BMG die Richtlinie prüfen und gegebenenfalls beanstanden kann. Im Rahmen dieser aufsichtsrechtlichen Prüfung hat das Ministerium nun in fünf Punkten ergänzende Auskünfte vom G-BA eingefordert.