Hilfsmittelrichtlinie: Augenoptiker dürfen Folgeversorgungen vornehmen
![Zunächst hatte der G-BA im Juli 2017 die Regelung beschlossen, dass Augenoptiker weder die Erst- noch die Folgeversorgungen bei ihren Kunden feststellen dürfen, wenn sie mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen möchten. Augenoptiker passt eine Brille bei einer Kundin an](/sites/default/files/AO-1200-0318cc14a6338e96dacc081aab436cd3.jpg)
In seiner Sitzung am 20. Juni hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Hilfsmittelrichtlinie beschlossen, auf deren Basis Augenoptiker ohne ärztliche Mitwirkung Folgeversorgungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vornehmen dürfen.