2G im Einzelhandel: Für die Augenoptik ändert sich nichts
Für die Augenoptik gilt eine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeitende, auf Kundenseite aber bleibt auch nach dem Beschluss der Regeirungschefinnen und Regierungschefs alles wie gehabt.
Unter Punkt sieben der Beschlussfassung steht: „Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.“ Da die Augenoptik laut Bundesnotbremse zu den Geschäften des täglichen Bedarfs gehört, haben hier auch weiterhin ungeimpfte Kundinnen und Kunden - und zwar in allen Bundesländern. Natürlich aber ist es den Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern freigestellt, für das eigene Unternehmen weitergehende Maßnahmen zu ergreifen – und beispielsweise im eigenen Geschäft nur Personen Zutritt zu gewähren, die einen 2G-Nachweis vorbringen können oder auch von Ungeimfpten einen negativen Testnachweis zu verlangen.
Was aber auch für die Augenoptik grundsätzlich verpflichtend gilt, ist ein 3G-Nachweis bei den Mitarbeitenden – sprich alle, die nachweislich nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen.