Neue Maßnahmen für Dezember

Corona-Regeln: Was gilt für Augenoptiker?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten auf schärfere Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für Dezember geeinigt. Besonders der Einzelhandel ist betroffen.
Warteschlange vor Geschäft

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die beschlossenen neuen Corona-Regeln als „kontraproduktiv“ für den Einzelhandel.

© Adobe Stock / Tom Bayer

Schärfere Anti-Corona-Maßnahmen im Dezember, dann Lockerungen über Weihnachten. Auf diese Linie haben sich Bund und Länder nach zähem Ringen verständigt. Die Corona-Einschränkungen werden bis Anfang Januar verlängert.

Einzelhandel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer: 

  • Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
  • Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

„Zu Recht sind als Teil des Maßnahmenbündels für kleinere Läden keine schärferen Zugangsregeln festgelegt worden“, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Kritik kommt vom Handelsverband: „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, erklärt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Deutschland (HDE).

Mund-Nasen-Schutz

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und an belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest. Weiter heißt es im Beschluss: „In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.“

Betriebsferien

Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Finanzhilfen

Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plane Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

„Richtigerweise haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auch für die Zeit des verlängerten Teil-Lockdowns „Dezemberhilfen“ in Aussicht gestellt. Allerdings müssen dieser Ankündigung auch rasch Taten folgen. So löblich eine solche Ankündigung ist, entscheidend ist, dass die Hilfen auch tatsächlich bei all denen ankommen, die massiv betroffen sind“, mahnt Wollseifer.

Regeln für den augenoptischen Nachwuchs

Schulen

Die Weihnachtsferien beginnen mit Ausnahme von Bremen und Thüringen am 19. Dezember (Update 30.11.: Bremen und Thüringen wollen den Start der Weihnachtsferien nicht vorziehen). Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. In Corona-Hotspots sollen für ältere Jahrgänge ab der achten Klasse weitergehende Maßnahmen wie Homeschooling nach Schulen spezifisch umgesetzt werden. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.

Hochschulen und Universitäten

„Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen“, heißt es im Beschluss.

Der Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 25.11.2020 kann hier runtergeladen werden.