FFP2-Maskenpflicht in Bayern für Kundschaft
Eine FFP2-Maske schützt besser als eine Alltagsmaske.
Update: 14.01.2021
Bayern hat die Maskenpflicht verschärft: Ab Montag, den 18. Januar, muss im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Begründet wird diese Maßnahme von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit dem immer noch hohen Infektionsgeschehen im Freistaat. Die weit verbreiteten Alltagsmasken, etwa aus Stoff, würden beim Einatmen oft nicht ausreichend vor dem Virus schützen, so Söder. Auf einer Pressekonferenz wurde gestern (13.01.) die neue Maskenpflicht präzisiert: Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, die FFP2-Maskenpflicht gelte nur für die Kundschaft, nicht aber für Mitarbeitenden in Geschäften.
Er zeigte sich auch überzeugt, dass man genügend Masken für Bedürftige bereitstellen könne. Man wolle niemanden, der sich das nicht leisten könne, "im Stich lassen". Ziel sei, dass eine Person fünf Exemplare erhalte. Die Landesregierung will Bedürftigen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Insgesamt wolle man 2,5 Millionen Stück verteilen, erklärte der Ministerpräsident.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, dass Kinder unter 15 Jahren in Geschäften und Nahverkehr keine FFP2-Maske tragen müssten. Darüber hinaus gilt: Wer kommende Woche ohne FFP2-Maske "erwischt" wird, muss zunächst keine Strafe befürchten. In der ersten Woche sollten noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden, sagte Söder. Er sprach von einer "Kulanzwoche".
Woran erkennen Sie (echte) FFP2-Masken?
- FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben.
- Die Masken müssen eine vierstellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt. Die Nummer kann in der sogenannten NANDO-Datenbank der EU-Kommission überprüft werden. Laut der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), gibt es in Deutschland aktuell zwei Prüfstellen: Die DEKRA Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158 und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121. Die ZLS ist für die Überwachung der notifizierten Stellen in Deutschland zuständig.
- Neben der Klasse (z.B. FFP2) folgt laut IFA eine Leerstelle und entweder der Zusatz "NR" für eine Schicht, der Zusatz "R" wenn wiederverwendbar oder der Zusatz "D", das für 'Dolomitstaubtest bestanden' steht.
- Zudem müssen auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm auf der Maske angegeben sein.
- Auf der Maske sollte auch der Name des herstellenden Unternehmens oder einer Marke abgedruckt sein.
- Auf der Verpackung konformer Masken stehen die Angaben und die Anschrift des herstellenden oder inverkehrbringenden Unternehmens.
In einer früheren Version hieß es, dass die FFP2-Maskenpflicht laut dem Handelsverband Bayern auch die Mitarbeitenden betrifft.