Keine sofortigen Auswirkungen

GKV-Spitzenverband hebt Festbeträge für Sehhilfen auf

Über den Bundesanzeiger hat der GKV-Spitzenverband seine Entscheidung veröffentlicht, die Festbeiträge für Sehhilfen für die Vergangenheit aufzuheben und von einer künftigen Festsetzung der Festbeträge abzusehen. Für die Praxis hat diese Entscheidung aktuell noch keine Auswirkungen, weil die Versorgungsverträge mit den einzelnen Krankenkassen weiterhin ihre Gültigkeit haben.
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Die vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbeträge für Sehhilfen waren in der Vergangenheit immer wieder ein Diskussionspunkt. Auch das Bundessozialgericht hatte bereits 2022 diese als rechtswidrig eingestuft. Nun hat der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, die ab dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen aufzuheben und von einer neuen Festlegung abzusehen. Die Festbeträge fungierten in der Vergangenheit als eine Art Preisdeckel, der nicht überschritten werden darf, und waren die Grundlage für die Preise in den entsprechenden Versorgungsverträgen mit den einzelnen Krankenkassen, die vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ausgehandelt wurden. Da die Verträge mit den einzelnen Krankenkassen allerdings weiterlaufen, gelten trotz des Beschlusses bis auf weiteres die darin festgelegten Beträge.

Kommt ein Ausgabenmoratorium?

Allerdings könnte die Entscheidung für die Zukunft nun etwas mehr Verhandlungsspielraum verschaffen, wenn es um eine Neuverhandlung mit den Krankenkassen geht, da die Preisdeckelung mittels zuvor festgelegte Festbeträge nun wegfällt. Allerdings: Kurz nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger forderte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, beim Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) angesichts eines Defizits von 6,2 Milliarden Euro für das Jahr 2024 ein Ausgabemoratorium. „Wir brauchen ein Ausgabenmoratorium, damit die Ausgaben nicht weiterhin schneller steigen als die Einnahmen.“ Anderenfalls würden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer spätestens Anfang 2026 erneut die Krankenkassenbeiträge deutlich steigen. „Wir brauchen eine Bremse bei dem fortwährenden Ausgabenanstieg. Mit einem Ausgabenmoratorium kann dafür gesorgt werden, dass die Krankenkassen ab sofort nicht mehr ausgeben müssen, als sie mit dem gegenwärtigen Beitragssatzniveau einnehmen“, so Pfeiffer. Inwieweit sich dies dann auch auf mögliche neue Verhandlungen mit den einzelnen Krankenkassen auswirkt, bleibt abzuwarten.