Mitgliederversammlung des ZVA: Einmütigkeit im Schatten des Doms
46 der 48 stimmberechtigten ZVA-Mitglieder konnten der ZVA und der gastgebende AOV NRW in Köln zur Mitgliederversammlung begrüßen.
Nachdem Thomas Heimbach, Vorsitzender des gastgebenden Augenoptiker- und Optometristenverbands NRW (AOV NRW), die Teilnehmenden in der Stadt mit „der größten Bahnhofskapelle Deutschlands“ willkommen geheißen hat, bezieht Christian Müller Stellung zur aktuellen Situation. So begrüßt der ZVA-Präsident die Entschlackung des Präqualifizierungsverfahrens, betont aber gleichzeitig, dass eine weitere Entbürokratisierung geboten sei (die DOZ berichtete). In Bezug auf den einheitlichen Fortbildungsstandard hoffe er, im Herbst verkünden zu können, dass der COE-Standard unter Dach und Fach sei.
Fachkräfte finden, Mitarbeiter binden
Damit gab Thomas Heimbach das Stichwort für einen der Schwerpunkte der Mitgliederversammlung. Matthias Kopiske, Experte der Personal- und Unternehmensberatung Kienbaum, referierte zur Arbeitgeberattraktivität. Diese sei umso wichtiger, da es nicht nur gelte, Mitarbeiter zu finden, sondern vor allem, diese zu halten. Immerhin koste der ungeplante Austritt eines Leistungsträgers ein Unternehmen im Schnitt 120 Prozent eines Jahresgehalts. Ein Arbeitgeber sei dann attraktiv, wenn er in den Bereichen Vergütung, Benefits, Flexibilität, Entwicklung sowie Kultur und Führung glaubwürdig einen Mehrwert für die Arbeitnehmenden realisiert.
Dr. Volker Born, Abteilungsleiter „Berufliche Bildung“ beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), gab einen Überblick über die aktuellen Themen der beruflichen Bildung im Handwerk allgemein. Mit einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ wolle der ZDH dafür eintreten, Wohnen und Mobilität für Auszubildende genauso zu gestalten wie für Studierende. Und auch die Validierung solle gefördert werden mit der Maßgabe, dass die duale Ausbildung der erste Zugang zu Handwerksberufen bleibt.
Hoher Besuch: Andreas Brandhorst, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium wurde nicht nur mit Spannung erwartet, er zeigte sich vor allem gesprächsbereit und hörte zu.
Mit Spannung erwartet wurde Andreas Brandhorst, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium und als solcher zuständig für vertragszahnärztliche Versorgung und Heilmittel- und Hilfsmittelversorgung. In seinem Vortrag legt er die Schwierigkeiten des Gesetzgebers in Sachen Hilfsmittelversorgung dar. Während die Krankenkassen auf mehr Wettbewerb pochten, forderten die Leistungserbringer Bürokratieabbau und weniger „Vertragsdschungel“. In dieser Gemengelage frage sich der Gesetzgeber unter anderem, ob das Vertragsprinzip beibehalten oder abgeschafft werden solle, wie die Festbeträge für Hilfsmittel weiterentwickelt werden können, wie das Vertragswesen vereinfacht und vereinheitlicht oder das Präqualifizierungsverfahren evaluiert werden könne. Brandhorst äußert zumindest die Hoffnung, dass es noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetzesvorhaben geben könne, das 2025 in Kraft treten würde.
Novellierung der Meisterverordnung auf den Weg gebracht
Christian Müller stellt kurz den Vorschlag zur Anpassung der Arbeits- und Qualitätsrichtlinien (AQRL) vor. Dieser sieht vor, die Empfehlung zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie die Kinderoptometrie in die AQRL aufzunehmen und wird einstimmig angenommen. Die Anpassung der Richtlinien für die Verwendung von Spezialisierungshinweisen wird bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ebenfalls angenommen.
Einstimmig wiederum wird die Novellierung der Meisterverordnung auf den Weg gebracht. In der Meisterprüfung soll es zusätzlich eine Situationsaufgabe geben. Grundsätzlich solle zudem beispielsweise die Bewertung von Refraktion und Kontaktlinsenanpassung getrennt vorgenommen werden. Nachdem sich die Mitgliederversammlung für eine Novellierung ausgesprochen hat, wird es eine „Kammerbefragung“ durch den ZDH geben, bevor dieser einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Bundeswirtschaftsminister stellt.