„U-Untersuchungen“ im Wandel der Zeit
Erstveröffentlicht in der DOZ 06I24
Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, umgangssprachlich auch „U-Untersuchungen“ genannt, richten sich an Kinder vom ersten Lebenstag bis hin zu Jugendlichen und werden in festgelegten Zeiträumen von Kinderärzten angeboten und von den Krankenkassen bezahlt. Bei Jugendlichen gibt es zum Teil Unterschiede innerhalb der Krankenkassen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist in einigen Bundesländern verpflichtend und muss zum Teil aktiv durch Stempelkarten belegt werden. Wird eine Untersuchung versäumt und innerhalb einer gewissen Frist nicht nachgeholt, wird zuerst das Gesundheitsamt und schließlich auch das Jugendamt informiert, um Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung auszuschließen.
Im Unterschied zu älteren Versionen wird der Beratung im neuen gelben Untersuchungsheft von 2017 mehr Platz eingeräumt und Eltern können selbst ankreuzen, ob sie zu gewissen Themen einen erhöhten Beratungsbedarf haben. Zudem steht jeder Untersuchung eine Elterninformation voran, die erklärt, was genau untersucht wird und worauf Eltern selbst achten können. Einige freie Zeilen vor der ärztlichen Anamnese und Untersuchung geben Raum um Notizen und Fragen zu notieren. In die Anamnese ist nun erstmals eine Familien- und Sozialanamnese aufgenommen worden.
U-Untersuchungen der Augen im Überblick
Welche Untersuchungen der Augen bei der jeweiligen Vorsorge1 anstehen und wie sie sich im Lauf der Jahre geändert haben, finden Sie übersichtlich in dieser Tabelle dargestellt:
U-Untersuchungen der Augen im Überblick
Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass die Untersuchungen der Augen über zwei Generationen (vgl. 1985 zu 2016) nahezu unverändert stattfanden. Einen Unterschied stellt die eingeführte U7a dar, die sich ausführlich dem Sehstatus widmet. Deutlichere Unterschiede zeigt das derzeit aktuelle Heft, nach dem das 2019 geborene Kind untersucht wird: Es beinhaltet insgesamt ausführlichere Tests sowie eine anschauliche Gliederung und legt den Eltern durch die Anamnese und einleitenden Informationen nahe, welche Besonderheiten sie mitteilen sollten.
In einigen Kinderarztpraxen kommt für das Sehscreening ein binokulares Autorefraktometer zum Einsatz, das nicht bei jeder Untersuchung inbegriffen ist, sondern auch als IGEL (individuelle Gesundheitsleistung) angeboten wird. Allerdings ersetzt dies keine Visus- oder Motilitätsprüfung und kann bei Kopfschiefhaltung des Kindes einen Astigmatismus verfälscht anzeigen.
Beispiel-Ergebnis einer binokularen Autorefraktometermessung. Diese Messung ist allerdings eine Selbstzahlerleistung.
Autorin: Claudia Büdel
ist Augenoptikermeisterin, staatlich geprüfte Augenoptikerin und Optometristin (HWK). Sie arbeitete bereits in verschiedenen Fachgeschäften im Bereich Kontaktlinse und Optometrie, war im Bereich Education and Development für einen Kontaktlinsenhersteller tätig und ist aktuell in einer Augenklinik mit Studienzentrale beschäftigt.
Quellen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern/
https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/31/historie/
„Untersuchungsheft für Kinder“, Gemeinsamer Bundes ausschuss, 1985
„Kinder-Untersuchungsheft“, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Juni 2008
„Kinderuntersuchungsheft“ Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Mai 2017 und Mai 2023