ZVA kritisiert FDP-Antrag für Sehhilfen als Satzungsleistung
Den Anfang Mai von der FDP-Fraktion im Bundestag gestellten Antrag zu Sehhilfen als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optrometristen (ZVA) scharf kritisiert. Der FDP-Vorschlag sei, so der Berufsverand aus Düsseldorf in einem Schreiben, in der vorliegenden Form abzulehnen, "da die Satzungsleistungen nur auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung möglich sein sollen“.
Des Weiteren führte der Berufsverband an: " [...], dass die Krankenkassen vor 2014, bevor diese Art von Satzungsleistungen durch eine Entscheidung des Hessischen Sozialgerichtshofes untersagt wurde, die Möglichkeit vor allem dazu genutzt haben, um Brillengutscheine von Online-Anbietern unter ihren Mitgliedern zu verteilen." Auf diese Weise hätten die Krankenkassen vor allem auf jüngere Versicherte abgezielt, die für die Krankenkassen ökonomisch gesehen besonders interessant seien.
Das Papier, das die Fraktion unter dem Titel „Sehhilfen als Satzungsleistung – Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken“ eingereicht hatte, sieht indes vor, dass ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillenfassungen und -gläser, Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten werden dürfen. Die Krankenkassen wiederum sollen entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie solche Satzungsleistungen anbieten.