Handwerkskammern informieren über Hilfsangebote
Absagte Messen, verschobene Konferenzen, geringere Auslandsnachfrage, unterbrochene Lieferketten und Einbrüche im Einzelhandel. Auch darin zeigen sich die Auswirkungen des Coronavirus. Zu spüren bekommen diese - genauso wie andere Branchen - das Handwerk und die Augenoptik. Die Bundesregierung stellte erste Hilfen in Aussicht, die Handwerkskammern arbeiten auf Hochtouren.
Stand: 20.03.2020, 17.00 Uhr
Um die sich ankündigende Wirtschaftsdelle abzufedern, stellten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) jüngst einen "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" vor. Das präsentierte Maßnahmenpaket beinhaltet das flexiblere Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen, Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen sowie die Stärkung des europäischen Zusammenhalts.
Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsinstrumente liegt bei unterschiedlichen Institutionen. Sofern es sich um Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt, ist die KfW selbst zuständig. Für die Bürgschaften für Handwerksbetriebe treten die jeweiligen Bürgschaftsbanken in den Lead.
Geht es darum, die Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftsteuer zu stunden, muss sich der betroffene Augenoptikbetrieb an das jeweilige Finanzamt wenden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verweist auf ein am Donnerstag (19.03.) veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das mit den Ländern abgestimmt wurde und eine bundesweit geltende Anweisung ist, die die zuständigen Finanzämter bei ihren Entscheidungen zu Grunde zu legen haben.
Gleiches gilt für die Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Einzelne Bundesländer, wie beispielsweise Bayern, haben darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, die aber nur jeweils im betreffenden Bundesland gelten. Auch die Gewerbesteuer kann gestundet werden. Dafür allerdings sind die Kommunen zuständig. Ausnahmen sind hier die Stadtstaaten wie Berlin, in denen dafür auch die Finanzämter zuständig sind. Für die Anpassung der Gewerbesteuermesszahl, also die Grundlage für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, muss der Betrieb sein jeweiliges Finanzamt kontaktieren.
Darüber hinaus gibt es weitere Hilfsangebote der Bundesländer, über die auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen informiert wird. Die Entscheidung darüber, welche Geschäfte und Gewerke geschlossen werden, liegt in der Kompetenz der Länder.
Handwerkskammern über Telefon und E-Mail erreichbar
Was bedeutet dieses nun konkret für augenoptische Betriebe, die aufgrund der virulenten Situation wirtschaftliche Einbußen befürchten oder bereits von diesen betroffen sind? Zum einen können sie sich an ihren Steuerberater wenden, zum anderen aber auch an die für sie zuständige Handwerkskammer (Hwk). Sie stellen laut ZDH die gesetzliche Vertretung aller Handwerker eines Bezirks dar.
Doch auch in den Kammern setzt man mit Blick auf das neue Virus auf Prävention. So haben die bundesweit 53 Handwerkskammern größtenteils ihren Publikumsverkehr reduziert oder eingestellt, die Häuser geschlossen und die Beratungen auf Telefon und E-Mail umgestellt. Das Kurzarbeitergeld für Handwerksbetriebe ist unterdessen mehrheitlich fix. Die Telefonnummern der Beratungs-Hotlines sowie Informationen zu den gültigen Hilfsangeboten finden Augenoptiker in der Regel auf der Website der für sie zuständigen Hwk. Stichproben in Mannheim, Düsseldorf, München und Hamburg bestätigten das Bild.
Die Berater würden inzwischen zum Teil aus dem Homeoffice heraus agieren, so Detlev Michalke, Pressesprecher der Handwerkskammer Mannheim, über die Situation seiner Kammer. Das selbe gelte für die Bildungsakademie in der Stadt. Alternativ bieten die Mannheimer auf ihrer Website Webinare für das Handwerk an. Bei Lieferengpässen und anderweitigen Ausfällen wird auf Überbrückungskredite der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verwiesen. Des Weiteren ist es demnach grundsätzlich möglich, das Kurzarbeitergeld bei durch das Coronavirus verursachten Auftragsengpässen bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Allerdings handele es sich im Zusammenhang mit Corona um ausgesprochen dynamische Prozesse, die sich jederzeit auch wieder ändern könnten, so Michalke. Einige Hilfsangebote befänden sich noch in der Abstimmung.
Bayern einen Schritt weiter
Ein ähnliches Bild vermitteln die Handwerkskammern in Düsseldorf und in München. Die Häuser und die Bildungszentren sind jeweils geschlossen. Alternativ informieren die Berater ihre Kunden per E-Mail und telefonisch. Die Bayern greifen unterdessen den durch die Coronakrise ins Schlingern geratenen Kleinbetrieben mit Soforthilfen, Lockerungen bei der Kreditvergabe und dem Ausbau bestehender Liquiditätshilfen finanziell unter die Arme.
Der Hamburger Senat stellte am Donnerstag (19.03.) ergänzend zu den Hilfen des Bundes weitere mögliche Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen vor. Das Paket soll am Freitag, den 20. März, in einer Sondersitzung erörtert und verabschiedet werden.