Verordnungen der Bundesländer

Corona: Wo Visiere als alternative Maske gelten

Die Frage, ob man Plastikvisiere anstelle einer herkömmlichen Maske tragen darf, sorgte bereits zu Beginn der Corona-Pandemie für Gesprächsstoff. Mit dem "Lockdown light" haben sich die Verordnungen von Bund und Länder maßgeblich geändert. Die DOZ hat sich die aktuellen Regelungen angeschaut, sprach mit den Behörden und gibt einen Überblick, wo Visiere als Alternative zulässig sind.
Visier und Maske während Corona

Wo Plastikvisiere anstelle einer herkömmlichen Maske getragen werden dürfen, entscheiden die einzelnen Bundesländer.

© Schweizer

Während die Maskenpflicht im Frühjahr bundesweit ausgerufen wurde, gibt es keine einheitliche Regelung, welche Artikel als Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zugelassen sind. Denn die Entscheidung liegt bei den Bundesländern. Im Mai berichtete die Stuttgarter Zeitung über eine Apothekerin, die sich zu Beginn der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg Schutzvisiere für sich und ihre Mitarbeiter besorgte. Das zuständige Ordnungsamt habe die Plastikscheiben zunächst genehmigt, musste die Erlaubnis jedoch im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration wieder zurückziehen. Der Grund: Schutzschilde seien lediglich eine Art Spuckschutz.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hält die durchsichtigen Visiere nach wie vor nicht für eine ‚gleichwertige Alternative‘ zur herkömmlichen Maske. Diese könnten in der Regel maximal nur die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen, heißt es auf der Website des Institus. Wissenschaftler der Florida Atlantic University haben jüngst anhand einer Video-Untersuchung getestet, wie unterschiedliche Gesichtsmasken und Visiere vor einer Infektion schützen. Mithilfe einer speziellen Puppe stellten sie den Ausstoß von Tröpfchen beim Husten bzw. Niesen dar, durch Laserlicht verfolgten sie die Bewegung der künstlich hergestellten Spritzer. Das Ergebnis: Die Töpfchen verteilen sich um das Visier herum im Raum. Hier sehen Sie das Video:

Face Shields bestehen aus durchsichtigem, biegsamem Kunststoff und decken das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn ab. Sie werden meist mit einem Gummiband an der Stirn befestigt und schweben vor dem Gesicht. Mit dem ersten Lockdown kamen die Visiere zwar zunehmend zum Einsatz, über deren Zulässigkeit sind sich die einzelnen Bundesländer jedoch uneins. Die DOZ hat bereits im Frühjahr eine Übersicht mit den einzelnen Beschlüssen der Länder erstellt und sich nun erneut die aktuellen Verordnungen zum „Lockdown light“ angeschaut.

Wo sind Visiere als Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt?

Stand: 11.11.2020

Baden-Württemberg
„Gesichtsschilde sind lediglich eine Art Spuckschutz oder Schutzbrille. Sie eignen sich als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung“ – heißt es in den FAQs des Landes. Demnach sind Visiere nicht als Maskenersatz zulässig.

Bayern
Auf Bayern.de war bis zum 8.12. nachzulesen, dass Visiere nicht die Bedingungen einer Schutzmaske erfüllen. Ein ausreichender Schutz liege nur dann vor, „wenn die Mund-Nasen-Bedeckung entweder umlaufend und bündig an der Haut anliegt oder wenn ein Spalt zwischen Mund-Nasen-Bedeckung und der Haut freigelassen wird, der nur so groß ist, dass ein bequemes Atmen möglich ist.“ Demnach waren Face Shields nicht zulässig, Klarsichtmasken jedoch schon. Nach der aktuellen Regelung sind auch diese als Alternative nicht erlaubt. "Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben (…) nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt". (Stand 16.12.)

Berlin
Nach der Berliner Infektionsschutzverordnung vom 3.11. sind ausschließlich Masken aus textiler Barriere zugelassen. Entsprechend sind Plastkvisiere keine zulässigen MNB.

Brandenburg
Face Shields werden in der neuen Eindämmungsverordnung des Landes nicht explizit genannt. Nach der aktuellen Regelung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung „aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“. Auf Nachfrage hat eine Mitarbeiterin des Corona-Bürgertelefons bestätigt, dass Visiere als Maseknersatz zulässig sind.

Bremen
In der 19. Corona-Verordnung ist von einer „textilen Barriere“ die Rede, die dafür geeignet sein muss, die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen zu verhindern. Demnach stellen Gesichtsschilde keine Alternative dar.

Hamburg
Face Shields sind keine MNB im Sinne der aktuellen Verordnung. „Wo eine Maskenpflicht verbindlich ist, sind Visiere nicht mehr erlaubt“, heißt es in den Corona-FAQs auf Hamburg.de.  

Hessen
Die aktuelle Regelung vom 5.11. zur Maskenpflicht in Hessen bezeichnet Plastikvisiere als „keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung“.

Mecklenburg-Vorpommern
In der Landesverordnung vom 31. Oktober sowie in den FAQs sind keine Informationen zur Handhabung von Visieren zu finden. Eine Mitarbeiterin der Corona-Hotline des Landes hat bestätigt, dass die Zulässigkeit von Face Shields „noch nicht offiziell geregelt ist, diese aber gesetzlich nicht zugelassen sind“. Man werde diese Information „so bald wie möglich mitaufnehmen“.

Niedersachsen
„Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Absätze 1 und 2 ist jede geeignete textile oder textilähnliche Barriere (…)“, heißt es in der niedersächsischen Corona-Verordnung. Zudem sei eine Maske nur dann geeignet, wenn sie eng am Gesicht anliegt. Entsprechend sind Visiere keine Alternative zur herkömmlichen Stoffmaske.

Nordrhein-Westfalen
In NRW kann eine Schutzmaske für Inhaber und Beschäftigte im Betrieb „durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), oder durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden“, heißt es in §3 Abs. 1 der CoronaSchutzVO. Demnach dürfen Augenoptiker während der Arbeit ein Face Shield anstelle einer Maske tragen. Die Handwerkskammer Düsseldorf hat dies auf Nachfrage bestätigt.

Rheinland-Pfalz
Informationen zur Zulässigkeit von Visieren sind in der aktuellen Landesverordnung nicht zu finden. Auch ein Mitarbeiter der Corona-Hotline konnte diesbezüglich keine Auskunft geben. Er „würde die Frage intern weitergeben“. Nähere Informationen folgen.

Saarland
In der Regelung zur Maskenpflicht des Landesregierung Saarland können Face Shields „nach dem Dafürhalten des Robert-Koch-Instituts nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden“.

Sachsen
Sachsen stützt sich im Zusammenhang mit der Mund-Nasen-Bedeckung auf die Aussagen des RKI, nach denen ein Visier nicht denselben Schutzgrad wie der einer Maske bietet. Demnach stellen sie laut Verordnung „keinen grundsätzlichen Ersatz für eine textile Mund-Nasen-Bedeckung dar“.

Sachsen-Anhalt
In der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung werden ausschließlich MNB aus Textilien, wie Schals oder Tücher, als zulässig bezeichnet – Plastikvisiere fallen nicht unter diese Kategorie.

Schleswig-Holstein
„Durchsichtige Schutzvorkehrungen aus Kunststoff, die meist an einem Stirnband befestigt sind und im Übrigen das Gesicht nicht berühren, reichen (…) nicht aus, da sie nur die Verbreitung von Tröpfchen vermindern; die Verbreitung von Aerosolen wird dadurch hingegen nicht ausreichend gehemmt“, heißt es in der Landesverordnung vom 1. November. Face Shields sind in Schleswig-Holstein entsprechend kein Maskenersatz.

Thüringen
In den FAQs des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie werden ausschließlich Tücher, Schals, selbstgenähte Masken und Einweg-Masken als Mund-Nasen-Bedeckung bezeichnet. Entsprechend sind Visiere nicht zulässig. 

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