Sonnenbrille neben Maske am Steuer verboten: ZVA kritisiert Regelung
Wer in Sachsen mit anderen Haushalten Auto fährt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dabei ist das zusätzliche Tragen einer Sonnenbrille aufgrund der möglichen Unkenntlichkeit verboten.
Update: 10.03.2021
Mit den Lockerungen zum 08. März wurde in Sachsen die Masken-Regelung im Auto gekippt. So müsse in Kraftfahrzeugen nur noch die Fahrzeuginsassen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie nicht zu einem Hausstand gehören. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer sei von dieser Pflicht ausgenommen, stellte Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) klar. Sachsen reagiert damit auf Kritik an der erst Mitte Februar eingeführten Regelung.
Seit dem 15. Februar gilt in Sachsen auch eine medizinische Maskenpflicht in Fahrzeugen, zumindest dann, wenn Menschen aus unterschiedlichen Hausständen zusammen im Auto sitzen. Laut der sächsischen Allgemeinverfügung müssen alle Anwesenden eine medizinische Maske tragen - auch die Fahrerin oder der Fahrer. Um gemäß der Straßenverkehrsordnung erkennbar zu bleiben, darf die Person am Steuer keine Sonnenbrille neben der Maske tragen. „Ein zusätzliches Tragen von Mützen, Kopfbedeckungen oder Sonnenbrillen führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet“, bestätigte Sachsens Innenminister Roland Wöller. Diese Haltung teile auch das Bundesverkehrsministerium und Bußgeldstellen seien entsprechend informiert.