Urteil der französischen Wettbewerbsbehörde

Luxottica und LVMH mit Millionenstrafe belegt

Die französische Kartellbehörde Autorité de la Concurrence hat Luxottica und die LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SE zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Wettbewerbsbehörde wirft beiden Unternehmen vor, Preise, die Augenoptikerinnen und Augenoptiker für ihre Brillen verlangen konnten, unfair kontrolliert und den Online-Verkauf verweigert zu haben.
Justitia
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Luxottica wird eine Geldstrafe in Höhe von 125 Millionen Euro auferlegt, LVMH ist „nur“ zu 500.000 Euro verurteilt worden. Die Strafe für LVMH (für die Marke Tag Heuer) wurde reduziert, da der Pariser Luxusgüterkonzern beschlossen hatte, die Vorwürfe nicht anzufechten. Die Vorwürfe gegen Luxottica beziehen sich auf alle vom Konzern hergestellten Marken, einschließlich der des französischen Modehauses Chanel SA. Chanel erhielt zusätzlich eine Geldstrafe von 130.000 Euro, da das Unternehmen sich geweigerte hatte, seine Produkte auch online verkaufen zu lassen.

Ebenfalls verurteilt wurde der französische Brillenhersteller Groupe Logo, der Produkte der LVMH-Marke Tag Heuer herstellte, weil er Einzelhändler in der Möglichkeit einschränkte, Preise selber festzulegen. Hier verhängte die Kartellbehörde allerdings keine Geldstrafe, da ebenfalls die Vorwürfe nicht angefochten wurden. Groupe Logo meldete zudem bereits 2016 Insolvenz an.
 

Vorwürfe gegen Safilo fallengelassen

Die Vorwürfe gegen die genannten Unternehmen beziehen sich auf den Zeitraum von 1999 bis 2015. „Diese Praktiken, die wettbewerbswidrige Ziele verfolgen, sind schwerwiegend. Sie beinhalteten insbesondere den Einsatz von Überwachungs- und Repressalienmechanismen. Darüber hinaus betrafen sie Verbraucher, von denen einige schutzbedürftig waren, da Brillen und in einigen Fällen auch Sonnenbrillen eine Notwendigkeit darstellen“, erklärte die Behörde in ihrer Begründung. Unteressen hat EssilorLuxottica bereits angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Man sei davon überzeugt, dass die Strafe nicht nur unverhältnismäßig und unbegründet sei, sondern dass man auch Argumente aufbringen könne, die nachweisen könnten, dass die Entscheidung sowohl tatsächlich als auch aus rechtlicher Sicht falsch sei.

Die Autorité de la Concurrence hatte 2015 auch ein Verfahren gegen Safilo eingeleitet. Die Vorwürfe wurden allerdings abgewiesen.