Corona-Hilfen

Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige verlängert

Seit diesem Monat können Soloselbstständige mit der Neustarthilfe Plus Förderungen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen.
Jemand sitzt über einer Statistik zu Corona.

Die verlängerte Neustarthilfe Plus kann jetzt beantragt werden.

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Wer als von der Corona-Pandemie betroffener Soloselbstständiger  die verlängerte Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen möchte, kann dies seit dem 14. Oktober tun. Der Antragszeitraum für die Förderung wurde bis zum Jahresende verlängert. 4500 Euro könnten damit zusätzlich in die Kasse fließen, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Direktanträge können auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dort seien ebenso die Förderungsbedingungen veröffentlicht.  

Verlängerte Neustarthilfe Plus inhaltlich gleich

Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte einreichen, werde die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus gesondert bekannt gegeben. Diese könnten dann Anfang November gestellt werden.

Inhaltlich bleibt die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus gleich mit der Neustarthilfe Plus für Juli bis September 2021 und führt auch deren Förderungsbedingen fort. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus seien weiterhin Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Die Voraussetzung sei, dass eine Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeführt werde, mit der Beschäftigung höchstens einer Teilzeitkraft, lautet die Mitteilung weiter.

Umsatzeinbußen müssen dargelegt werden

Die Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssten Antragsteller ihre Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Falls im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von mehr als 60 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet würden, könne der Zuschuss in voller Höhe behalten werden. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, werde die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung anteilig gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben und weitere Hilfe benötigten, könnten bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass es für eine einwandfreie Abwicklung wichtig sei, seine Kontodaten fehlerfrei einzugeben und dass diese mit der Kontonummer übereinstimmen müsse, die beim Finanzamt hinterlegt ist.