RAL-Gütezeichen für Optometrie kommt an
RAL Gütezeichen Optometrische Dienstleistungen
Die Mitgliedszahlen der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen nehmen kontinuierlich zu; dies gilt gleichermaßen für die Anzahl der im Optometristen-Register (unter www.optometrist.de) eingetragenen Kolleginnen und Kollegen. „Mittlerweile sind dort 120 Optometristinnen und Optometristen registriert, und es gibt noch einige weitere in der Warteschleife. Es ist schön zu sehen, dass sich immer mehr Optometristinnen und Optometristen zur Einhaltung überprüfter Qualitätskriterien verpflichten und sowohl über die hierfür notwendige Qualifikation als auch über die erforderliche technische Ausstattung verfügen“, freut sich Stefan Lahme, 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft, über das Wachstum und das stetig steigende Interesse an der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL) und dem Optometristenregister. Die in der Gütegemeinschaft vereinten Augenoptik-Betriebe stellten das hohe Gut ihrer Dienstleistungen gegenüber dem reinen Verkauf von Waren in den Vordergrund. Das dürfen und sollten sie aus Sicht des Gütegemeinschaft-Vorstands nach außen sichtbar machen, wofür diverse Marketingmaterialien und Ideen für die Mitglieder zur Verfügung stehen. „Auf das RAL-Gütezeichen aufmerksam zu machen, trägt nicht nur zur Verbreitung des Gütezeichens bei, sondern steigert auch den Bekanntheitsgrad der Optometrie als wertvolle Gesundheitsdienstleistung in der Bevölkerung“, erklärt Lahme, mit dem Hinweis versehen, dass nur Mitgliederinnen der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen das RAL-Gütezeichen verwenden dürfen.
Kontinuierliche optometrische Fortbildung
Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft und registrierte Optometristinnen garantieren ihren Kunden und Patientinnen, dass ihre angebotenen Dienstleistungen durch kontinuierliche optometrische Fortbildung (engl. continuing optometric education bzw. COE) stets auf dem neuesten Stand sind. Als Nachweis dienen die von der Gütegemeinschaft initiierten und zertifizierten COE-Punkte, die nur für solche Fortbildungsmaßnahmen vergeben werden.
Lahme: „Wenn ein Veranstalter COE-Punkte für eine Fortbildungsmaßnahme vergeben möchte, muss er die Veranstaltung vorab von der Zertifizierungsstelle prüfen lassen und den Besuchern im Anschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung unter Angabe der von der Zertifizierungsstelle vergebenen COE-Punkte ausstellen.“ Sowohl Betriebe mit Gütezeichen als auch im Optometristenregister gelistete Kolleginnen und Kollegen müssen im Zweijahres-Turnus Nachweise für den Erwerb von COE-Punkten bei der Gütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle als elektronische Kopie vorlegen.