AOV NRW: Bettensteuer für Betriebe unzumutbar
Der Augenoptiker- und Optometristenverband ist in Nordrhein-Westfalen, genauer in Dortmund und Düsseldorf, ist Träger zweier Ausbildungsstandorte für die überbetriebliche Ausbildung im Augenoptikerhandwerk. Im Bildungszentrum in Dortmund durchlaufen etwa 800 bis 900 Teilnehmerinnen und -teilnehmer in ein- bis zweiwöchigen Lehrgängen diese überbetriebliche Ausbildung. Dies ergebe, laut Pressemeldung des Augenoptikerverbandes Nordrhein-Westfalen, 1.100 Teilnehmerwochen, in denen 60 Prozent der Teilnehmer in verschiedenen Unterkunftshäusern in Dortmund übernachten. Dabei werden sämtliche Kosten nach Abzug von Fördergeldern von den Ausbildungsbetrieben getragen. Die Augenoptik bestehe wie im Gesamthandwerk aus einer überwiegend mittelständischen Struktur in Betriebsgrößen mit drei bis fünf Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern. „Die Bettensteuerausweitung, die die Stadt Dortmund mit Geltung ab dem 1. April 2023 beschlossen hat, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ausbildenden Betriebe. Denn unter die beruflich veranlassten Übernachtungen, die nun auch besteuert werden, fallen nicht nur Geschäftsreisen von Unternehmern, sondern auch die Teilnehmer unserer überbetrieblichen Ausbildungen. Während also beispielsweise Studenten entlastet werden, wird eine Ausbildung durch eine weitere finanzielle Belastung erneut unattraktiver und schwerer zu stemmen. Das ist eine Frechheit“, so Thomas Heimbach, Vorsitzender des AOV NRW.
Kein Aprilscherz
„Es steht zu befürchten, dass sich eine Steigerung der Kosten durch diese Bettensteuer negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auswirkt. Zunächst dachte ich an einen Aprilscherz, als ich von der Ausweitung gehört habe. Angesichts der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, die Bund und Land zur Sicherung des Nachwuchses auch im Handwerk ergreifen, konnte ich mir nicht vorstellen, dass sich die Bettensteuer auch auf Personen in der Ausbildung beziehen kann. Eine Ausnahmeregelung hat der Rat der Stadt bei seiner Beschlussfassung allerdings nicht formuliert“, sagt Heimbach weiter.
„In Dortmund und Düsseldorf haben wir vor vielen Jahren zentrale Bildungsstätten für die Bereiche Nordrhein und Westfalen errichtet, die technisch hervorragend ausgestattet sind, um den Auszubildenden die besten ergänzenden Ausbildungsmöglichkeiten in einem hochqualifizierten Gesundheitsberuf zu bieten. Der Standort Dortmund ist für uns bislang sehr attraktiv gewesen. Für unsere ausbildenden Betriebe ist die Ausweitung der Steuer jedoch eine Zumutung und veranlasst uns, den Standort Dortmund zu überdenken“, ergänzt Ute Limberg, Geschäftsführerin des AOV NRW.
Jede Belastung spüren die Betriebe deutlich
Besonders gravierend sieht der Verband die Dortmunder Entscheidung vor dem Hintergrund der bekannten Fachkräftekrise: „Jeder Betrieb, der sich entschließt auszubilden, leistet einen ungemein wichtigen Beitrag, um der Fachkräftekrise entgegenzuwirken, und das in unsicheren Zeiten wie diesen. Die Coronakrise hat die Branche mit weiterhin sehr guten Ausbildungszahlen überstanden, aber jede Belastung spüren unsere Betriebe deutlich. Von Bund und Ländern werden Pläne geschmiedet, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, Anreize für Betriebe zu schaffen, auszubilden – das begrüßen wir ausdrücklich! Seit 2021 hat das Land NRW die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung erhöht, um die Betriebe zu entlasten. Die Ausweitung der Bettensteuer auch auf in der Berufsausbildung befindliche Personen passt so gar nicht in die Zeit und lässt die Entlastungsbemühungen an anderen Stellen obsolet erscheinen", teilt der Verband mit. "Vielleicht wurde der wichtige Bereich der Berufsausbildung auch schlichtweg vergessen“, vermutet Heimbach.
Die Augenoptik leiste einen wichtigen Beitrag, das zeige dessen Einstufung während der Pandemie als systemrelevant. Ein zentrales Anliegen innerhalb der Branche und des Berufsverbands sei die Sicherung des Berufs und damit die Sicherung und Förderung des Berufsnachwuchses. Dafür müssten attraktive Rahmenbedingen sowohl für Auszubildende als auch ausbildende Betriebe gegeben sein. Das sei unter den aktuellen Umständen nicht der Fall, wie die Meldung über die Bettensteuer des AOV NRW deutlich macht.