Nach Kritik an Krankenkassen

ZVA veröffentlicht Positionspapier zur Sehhilfenversorgung

Aufgrund von Kritik an der Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln und vor allem an den Krankenkassen ist laut ZVA noch dieses Jahr mit einem Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. Der Verband hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Brillen aufgereiht

Im Positionspapier des ZVA geht es um die Vergütung der Hilfsmittel, die Präqualifizierung der Betriebe und auch um die Entkopplung der Sehhilfen von der ärztlichen Verordnung. 

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2022 haben verschiedene Institutionen wie der Bundesrechnungshof, das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundessozialgericht die Hilfsmittelversorgung kritisiert. Im Zentrum der Kritik standen nahezu ausnahmslos die Krankenkassen, die ihre vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben häufig nur ungenügend erfüllten, heißt es von Seiten des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

Finanzierung, Überwachung und Zulassungsverfahren

Nun fordern Kritiker und auch die Krankenkassen den Gesetzgeber dazu auf, die Defizite zu lösen. Dabei gehe es um die Finanzierung der Hilfsmittelversorgung, um eine stärkere Überwachung der Leistungserbringer und um das Zulassungsverfahren dieser, welches derzeit mit der Präqualifizierung geregelt ist, heißt es weiter.

Der ZVA fordert nun in seinem Positionspapier „Kurs halten. Vereinfachen. Stärken., am bisherigen zweistufigen System zur Ermittlung der Vergütungen für Hilfsmittel festzuhalten – in Form von Festbeträgen des GKV-Spitzenverbandes als Orientierung für die Vertragspreisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Ausschreibungen für den Bereich der Hilfsmittelversorgung sollen auch weiterhin ausgeschlossen werden. Daneben ist auch die Präqualifizierung ein Thema, dazu schreibt der ZVA, das Verfahren so zu regeln, dass „die Betriebe anlasslos lediglich vor Erteilung eines Präqualifizierungszertifikats begangen werden. Dabei sollte den Präqualifizierungsstellen die Möglichkeit eingeräumt werden – in Einverständnis mit den Betrieben – auch alternative Formen der Überwachung anzubieten wie etwa Live-Videobegehungen.“

Zur weitgehenden Entkoppelung der Sehhilfenversorgung von der ärztlichen Verordnung soll es eine eindeutige Klarstellung und Regelung geben. Dies betrifft auch die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen.

Das Positionspapier des ZVA finden Sie hier:

PDF ZVA-Positionspapier

 

Weitere Informationen zur Hilfsmittelversorgung finden Sie unter www.zva.de/hilfsmittelversorgung.