Digitalisierung im Gesundheitswesen

Anschluss der Augenoptik an die Telematik

Zum 1. Januar 2026 sollen die Gesundheitshandwerke, darunter auch die Augenoptik, an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Dazu tauschten sich Anfang Juni Vertreter der Gesundheitshandwerke und Abgeordnete verschiedener Fraktionen im Deutschen Bundestag aus. Mit dabei: ZVA-Präsident Christian Müller und ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel.
Digitalisierung
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Die Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen sollen digitalisiert werden. Bis zum 1. Januar 2026 sieht der Gesetzgeber eine Anschlusspflicht der Leistungserbringer von Hilfsmitteln – darunter auch augenoptische Betriebe – an die Telematikinfrastruktur (TI) vor (SGB V). Ab dem 1. Juli 2027 besteht darüber hinaus eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von eRezepten für Hilfsmittel.

Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks im Deutschen Bundestag hatten sich am 5. Juni Vertreter der Gesundheitshandwerke – darunter Augenoptik, Hörakustik, Orthopädie- und Zahntechnik - mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen zum Thema ausgetauscht. Daraus erarbeiteten die Gesundheitshandwerke eine gemeinsame Presseinformation verbunden mit einer kritischen Stellungnahme. Darin geht es vor allem um den Zugriff der Gesundheitshandwerke auf die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA). Das Gesundheitsministerium hatte ein solches Lese- und Schreibrecht abgelehnt.

Augenoptiker müssen auf die ePA zugreifen können, meint ZVA-Präsident Müller

„Aus unserer Sicht müssen Augenoptiker auf die ePA zugreifen können, um nicht nur Folgeversorgungen darin zu dokumentieren, sondern auch gegebenenfalls eine notwendige Änderung der Brillenwerte einer ärztlichen Verordnung“, so ZVA-Präsident Christian Müller, der zusammen mit ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel an der Veranstaltung teilnahm. „Für die Versorgungsqualität ist es außerdem sinnvoll, wenn bestimmte Informationen aus der Patientenakte einsehbar sind – dabei wird selbstverständlich der Datenschutz gewahrt, denn es geht immer um ein Zugriffsrecht mit Einwilligung des Versicherten.“

Zur Telematikinfrastruktur gehören unter anderem die Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte und das elektronische Postfach. Ziel ist es unter anderem, eine nahtlose und grenzenlose Kommunikation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass sich Hilfsmittelerbringer über einen elektronischen, personenbezogenen Berufsausweis im Scheckkartenformat und die Institutionskarte (SMC-B) für den Betrieb sowie die Einrichtung eines E-Health-Kartenterminals ausweisen. Die sichere Übermittlung der Daten erfolgt dann über einen Konnektor oder ein TI-Gateway, das voraussichtlich im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen wird.

 

Testbetriebe und Piloten im zweiten Halbjahr 2024

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entwickelt ein entsprechendes Ausgabesystem für die Berufsausweise und die SMC-B für die Gesundheitshandwerke. Dazu werden im zweiten Halbjahr 2024 Tests bei ausgewählten Betrieben beginnen. Ein Pilotprojekt zur Annahme des eRezeptes im Hilfsmittelbereich wurde mit der Firma Opta Data entwickelt. Speziell für die Sehhilfenverordnung (Muster 8/8a) soll in Kürze ein Feldtest durchgeführt werden, der Aufschluss über praktische Erfahrungen und gegenbenenfalls notwendige Korrekturen geben soll.

Die Ausstattungs- und Betriebskosten für die Anbindung an die TI sollen laut SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Die entsprechenden Verträge, die dazu bereits Anfang des Jahres geschlossen sein sollten, hat der GKV-Spitzenverband erneut mit dem Argument verschoben, dass „aktuell weder die technischen Rahmenbedingungen durch die Gematik [für die TI ist die Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) verantwortlich, Anm.d. Red.] geklärt, noch […] technisch sowie organisatorisch geklärt [ist], wie sich die Hilfsmittelerbringer in der TI ausweisen können“. In der gemeinsamen Erklärung der Gesundheitshandwerke wird darauf hingewiesen, dass trotz allem die Entwicklung insgesamt nicht aufzuhalten sein werde: „Es ist das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungsprozesse im Gesundheitswesen bis zur Abrechnung künftig elektronisch abzuwickeln.“