Die Maßnahmen im Überblick:
Lockdown wird fortgesetzt
Die zunächst bis Ende Januar befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.
Strengere Maskenpflicht: Tragen von medizinischen Masken
In Geschäften sowie Bus und Bahn gilt künftig eine strengere Maskenpflicht. Zukünftig müssen sogenannte medizinische Masken – OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 – getragen werden. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung, wie z.B. aus Stoff oder Plastik, reicht nicht mehr aus. OP-Masken oder FFP2-Masken hätten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken, heißt es im Bund-Länder-Beschluss.
Kindergärten und Schulen
Auch Kitas und Schulen in Deutschland bleiben bis zum 14. Februar geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Denn es gebe ernsthafte Hinweise, dass sich die mutierte Form des Virus stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite, so Merkel.
Homeoffice-Regelung
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen zudem künftig Homeoffice ermöglichen. Die Regelung soll bis 15. März gelten. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende befristete Verordnung erlassen, sagte Merkel nach den Beratungen. So sollen Kontakte am Arbeitsort und auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.
Keine bundesweiten Ausgangssperren
Eine bundesweit einheitliche Ausgangssperre, etwa für Corona-Hotspots, wird es nicht geben. Stattdessen entscheiden immer noch die Länder und Landkreise über die Maßnahme.
Überbrückungshilfe wird verbessert
Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.
Insolvenzschutz verlängert
Die Insolvenzantragspflicht für Betriebe bleibt über Ende Januar hinaus für drei weitere Monate ausgesetzt. Dabei geht es um Unternehmen, die einen „Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben“, heißt es im Beschluss.
Der Beschluss von Bund und Ländern kann hier abgerufen werden.