ZVA: Coronavirus - Empfehlungen für Augenoptikbetriebe

Coronavirus Augenoptik Reagenzglas
Coronavirus in Deutschland: Der ZVA gibt Empfehlungen zum Umgang mit Kunden heraus.
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Stand: 27.03., 11.50 Uhr

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind derzeit über 35.000 Corona-Fälle in Deutschland bekannt. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) gibt aus gegebenem Anlass aktuelle Empfehlungen für Augenoptikbetriebe heraus.

Das RKI hat die Risikobewertung des Coronavirus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland auf "hoch", für Risikogruppen als "sehr hoch" gestellt, hieß es aus Berlin. Das Institut bekräftigte, die Lage sei weiterhin sehr dynamisch und ernst zu nehmen. Die Belastung des Gesundheitswesens hänge von der regionalen Verbreitung des Virus, den vorhandenen Kapazitäten und den bundesweit eingeleiteten Schutzmaßnahmen ab und könne örtlich sehr hoch ausfallen.

Der überwiegende Teil der Infektionen nehme bei gesunden Menschen mit intaktem Immunsystem einen milden Verlauf, so das RKI. Mit steigendem Alter sowie bei Vorerkrankungen wie beispielsweise einer Herzerkrankung, Diabetes, einer Lungenerkrankung sowie bei einem geschwächten Immunsystem steigt jedoch das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Coronavirus: Kein zu enger Kontakt zu Kunden

Das Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar und wird über Tröpfcheninfektion verbreitet, ähnlich wie bei einer Grippeerkrankung. Aber auch sogenannte Schmierinfektionen können als Ansteckungsweg nicht ausgeschlossen werden. Dabei werden Erreger über eine Kette von Berührungen weitergereicht.

Nach Möglichkeit sollte kein zu enger Kontakt zum Kunden gesucht werden, empfiehlt der ZVA, denn auch in der Atemluft der Erkrankten sind Viren enthalten. Einen Mundschutz zu tragen ist keine Pflicht.

Kunden befragen

Beispielsweise bei der Kontaktlinsenanpassung, bei der Refraktion sowie bei der optometrischen Untersuchung ist besondere Vorsicht angeraten. Hier empfiehlt es sich den Kunden folgende Fragen zu stellen:

  • Waren Sie in den letzten 14 Tagen in einem der folgenden Gebiete der Kategorie 1 (auch wenn Sie keine Symptome haben)? Kategorie 1: Wuhan und die Provinz Hubei (China), Iran, Daegu oder Cheongdo (Südkorea), jede italienische Stadt, die aus Infektionsschutzgründen abgeriegelt ist.
  • Sind Sie in den letzten 14 Tagen in eines der folgenden Gebiete der Kategorie 2 gereist und haben Husten, Fieber oder Kurzatmigkeit (auch in einer leichten Ausprägung)? Kategorie 2: China, Hong Kong, Japan, Kambodscha, Laos, Macau, Malaysia, Myanmar, Norditalien, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vietnam.
  • Waren Sie in engem Kontakt mit jemandem, bei dem eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt wurde?
  • Wurde Ihnen geraten, sich selbst zu isolieren bzw. unter Quarantäne zu stellen?

Falls einer der Frage bejaht werden sollte, dann ist von einer augenoptischen Versorgung abzuraten. Wenn eine Versorgung trotz typischer Krankheitszeichen dennoch unumgänglich ist, empfiehlt der ZVA Kunden und Augenoptikern einen geeigneten Mundschutz zu tragen. Insbesondere bei der Kontaktlinsenanpassung sollten zusätzlich eine Schutzbrille und Einmalhandschuhe verwendet werden. Ist die erforderliche Schutzausrüstung derzeit nicht erhältlich, solle man, laut ZVA, von einer Versorgung absehen.

Vor Ansteckung schützen

Ein perfekter Schutz vor einer Infektion ist leider nicht möglich, das Risiko einer Ansteckung wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen kann aber durch konsequente Beachtung der folgenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen deutlich reduziert werden:

  • Regelmäßig und gründlich Hände waschen, also mindestens 20 Sekunden lang, mit Seife unter fließendem Wasser und bis zum Handgelenk – vor und nach dem Kundenkontakt, aber auch nach Ankunft im Betrieb, vor der Einnahme einer Mahlzeit sowie nach dem Toilettengang,
  • die Hände aus dem eigenen Gesicht fernhalten,
  • auf direkte Berührungen wie das Händeschütteln verzichten,
  • nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Niesen und Husten in ein Taschentuch, notfalls in die Armbeuge — von anwesenden Personen abgewandt,
  • regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren (darauf achten, dass es als viruzid gekennzeichnet ist, also wirklich Viren abtöten kann) von allen Oberflächen, insbesondere in der Umgebung des direkten Kundenkontakts, Instrumente wie Spaltlampe, Refraktionsbrille und Gläserkasten sowie Brillenfassungen, Tischplatten, Türklinken, Armlehnen etc.,
  • ausschließlich Einmalhandtücher verwenden und das Wasser von Ultraschallreinigungsgeräten nach jeder Verwendug wechseln,
  • regelmäßiges Durchlüften der Untersuchungsräume, Klimaanlagen sollten ausgeschaltet werden,
  • selbst kleine Wunden und Risse in der Haut sollten umgehend abgedeckt und mit einem Pflaster beklebt werden,
  • Mahlzeiten möglichst alleine einnehmen, Besprechungen kurz halten,
  • Geschirr und Wäsche heiß waschen,
  • Anzahl der sich im Betrieb aufhaltenden Personen auf ein Minimum begrenzen, Kundenbesuche zeitlich aus das Nötigste beschränken,
  • Kunden bitten, möglichst wenig zu sprechen (alternativ Händezeichen benutzen) und Brillen selbst aufzusetzen,
  • Kundenbrillen vor der Reparatur oder Anpassung reinigen,
  • frontalen Kontakt vermeiden und von der Seite arbeiten,
  • Mitarbeitern wenn möglich einen festen Beratungsplatz zuweisen und Wechsel vermeiden.

Desinfektionsmittel notfalls selbst herstellen

Falls der Bezug von Desinfektionsmittel über Apotheken oder andere Quellen nicht möglich ist, kann die Flüssigkeit, so der ZVA, nach Rezept der Weltgesundheitsorganisation selbst hergestellt werden. Für einen Liter Desinfektionsmittel benötige man:

  • 833 ml Ethanol (96 % vol.) oder 752 ml Isopropylalkohol
  • 42 ml Wasserstoffperoxyd (3-prozentig)
  • 15 ml Glycerin
  • 110 ml abgekochtes oder destilliertes Wasser (bei Verwendung von Isopropylalkohol
    192 ml)
  • Messbecher
  • Glas oder Plastikflasche mit Sprühaufsatz mit einem Liter Fassungsvermögen

Anm. der Redaktion: Die Empfehlung zum Mundschutztragen bei der Kontaktlinsenanpassung wurde entfernt. Die DOZ sprach mit Dr. Jan Wetzel, ZVA-Geschäftsführer, über die Notwendigkeit eines Mundschutzes.

Schon leichtes Fieber kann eine Infektion anzeigen. Daher sollten Mitarbeiter angewiesen werden, bei ersten Anzeichen einer Erkrankung und erhöhter Körpertemperatur von mehr als 37,3° zu Hause zu bleiben. 


Links zum Coronavirus

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 | Robert Koch Institut