Coronavirus: Keine Mundschutzpflicht bei Kontaktlinsenanpassung
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus für Augenoptikbetriebe herausgebracht. Doch wie sieht es bei der Kontaktlinsen-Anpassung aus? Ist eine Mundschutzmaske notwendig? Die DOZ hat bei Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des ZVA, nachgefragt.
DOZ: Der ZVA hat am vergangenen Montag Empfehlungen zum Umgang mit der viralen Atemwegserkrankung COVID-19 in den Augenoptikbetrieb ausgesprochen. Sind Augenoptiker besonders gefährdet?
ZVA: Grundsätzlich muss man erst einmal betonen, dass die Gefährdung, sich in Deutschland anzustecken, nach wie vor gering ist, so zumindest die Experten. Denn angesichts einer Bevölkerung von 82 Mio. Menschen und einigen hundert Corona-Infizierten – und wenn es auch unter Berücksichtigung der Dunkelziffer vielleicht tausende sind – muss schon viel zusammenkommen, um sich zu infizieren. Möglicherweise sieht die Lage in einigen Tagen anders aus. In den Augenoptikbetrieben ist allerdings insbesondere bei der Kontaktlinsenanpassung der Kundenkontakt enger als im Einzelhandel. Die Situation ist also ähnlich wie in einer Augenarztpraxis. Deswegen sollten sich die Augenoptiker auch intensiv mit Schutzmaßnahmen auseinandersetzen.
Bei der Kontaktlinsenanpassung empfehlen Sie Mundschutzmasken zu tragen. Ist das wirklich sinnvoll? Das Robert-Koch-Institut weist aktuell darauf hin, dass es keine hinreichende Evidenz dafür gebe, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert.
Es geht ja nicht nur darum, sich selbst zu schützen. Auch die Kunden sollen geschützt werden und hier meint das Robert-Koch-Institut, dass das Tragen von Masken sinnvoll sei. Auch wird das Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes befürwortet. Das Problem ist ja ein ganz anderes: Zurzeit sind die Masken nicht erhältlich. Deswegen sollten die Augenoptiker auch nicht überreagieren und die Kontaktlinsenversorgung ab sofort komplett einstellen. Stattdessen sollten die Kunden insbesondere vor der Kontaktlinsenversorgung befragt werden, ob sie in letzter Zeit in einer bestimmten Region wie China oder Norditalien gewesen sind und unter den COVID-19 typischen Erkältungssymptomen leiden. Im Zweifel sollte auf eine Kontaktlinsenanpassung verzichtet werden. Am Ende muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden, welche Hinweise und Empfehlungen er beherzigt, schließlich muss auch er allein im Fall der Fälle Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz befolgen.
Welche weiteren Maßnahmen sollten nach Meinung des Verbandes in Augenoptikbetrieben veranlasst werden?
An den Empfehlungen von Hygienemaßnahmen für Anpasskontaktlinsen ändert sich durch das Auftreten des Virus unserer Ansicht nach nichts. Anpasssätze sind regelmäßig (nach Empfehlung der Hersteller) komplett zu desinfizieren. Einzelne Linsen müssen nach Gebrauch zuerst gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie wieder zurückgeräumt werden dürfen. Sorgfältiges Händewaschen sollte auch in nicht-epidemischen Zeiten Standard in Augenoptikbetrieben sein. Die Oberflächen und die Brillenfassungen, mit denen Kunden in Kontakt kommen, sollten regelmäßig gereinigt werden. Dann ist noch zu betonen, dass Ultraschallreinigung nicht mit einer Desinfektion gleichzusetzen ist. Insofern sollte das Wasser nach der Reinigung von Kundenbrillen zur Sicherheit jedes Mal erneuert werden.
Links zum Coronavirus
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 | Robert Koch Institut